Sehr geehrte Forumsmitglieder,
zu folgender Frage kann ich leider keine Informationen finden und hoffe nun hier auf Hilfe:
Eckdaten zum Sachverhalt:
Deutsche GmbH; alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ist chinesischer Staatsbürger mit Arbeitsort und Wohnsitz in China, wo auch der Sitz der Hauptgesellschaft und Produktionsstätte ist.
Der Geschäftsführer kommt regelmäßig in die BRD zwecks Meetings und Kundenbesuchen.
Wenn es möglich war, erfolgte die Zahlung angefallener Reisekosten direkt über die Kreditkarte der GmbH. Im anderen Fall wurde die Zahlung von Reisekosten durch den Geschäftsführer (privat) vorgenommen, bislang ohne Kostenerstattung seitens der GmbH.
Gäbe es seitens der Finanzbehörden etwas zu beanstanden, wenn die Kostenerstattung an den Geschäftsführer für die angefallenen "deutschen" Reisekosten via Banküberweisung erfolgen würde ?
Wir würden dann um eine ordnungsgemäße Aufstellung (wäre hier u.U. etwas besonderes zu beachten?) mit den dazugehörigen Belegen bitten und die Ausgaben erstatten.
Ich bedanke mich vorab für jeden konstruktiven Rat.
Beste Grüße
zu folgender Frage kann ich leider keine Informationen finden und hoffe nun hier auf Hilfe:
Eckdaten zum Sachverhalt:
Deutsche GmbH; alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ist chinesischer Staatsbürger mit Arbeitsort und Wohnsitz in China, wo auch der Sitz der Hauptgesellschaft und Produktionsstätte ist.
Der Geschäftsführer kommt regelmäßig in die BRD zwecks Meetings und Kundenbesuchen.
Wenn es möglich war, erfolgte die Zahlung angefallener Reisekosten direkt über die Kreditkarte der GmbH. Im anderen Fall wurde die Zahlung von Reisekosten durch den Geschäftsführer (privat) vorgenommen, bislang ohne Kostenerstattung seitens der GmbH.
Gäbe es seitens der Finanzbehörden etwas zu beanstanden, wenn die Kostenerstattung an den Geschäftsführer für die angefallenen "deutschen" Reisekosten via Banküberweisung erfolgen würde ?
Wir würden dann um eine ordnungsgemäße Aufstellung (wäre hier u.U. etwas besonderes zu beachten?) mit den dazugehörigen Belegen bitten und die Ausgaben erstatten.
Ich bedanke mich vorab für jeden konstruktiven Rat.
Beste Grüße