Liebe Forumteilnehmer,
es gäbe den folgenden Fall: Herr Müller hat in seinem Depot in einer russischen Bank Aktien, aktueller Börsenwert 40.000,- €. Würde Herr Müller seine Aktien über die russische Bank so verkaufen, müsste er eine Steuer von 30% (auf den Verkaufswert) entrichten. Dies möchte Herr Müller vermeiden und überlegt sich, seine Aktien durch Depotübertrag Herrn Schwarz, der 100%-ig vertrauenswürdig ist, zu schenken. Herr Schwarz hat sonst kein Einkommen. Die Aktien sollen dann sofort verkauft werden, das Geld, abzüglich 1.000,-€ als Dankeschön sowie der später vom Herrn Schwarz in Deutschland zu entrichtende Steuer, an Herrn Müller überwiesen werden.
Frage: Fiele für Herrn Schwarz die Schenkungssteuer (6.000?) oder die Einkommensteuer an?
Wäre das rechtlich unproblematisch? Müssten Herr Müller und Herr Schwarz sonst noch etwas beachten?
Vielen Dank für eure Hilfe!
es gäbe den folgenden Fall: Herr Müller hat in seinem Depot in einer russischen Bank Aktien, aktueller Börsenwert 40.000,- €. Würde Herr Müller seine Aktien über die russische Bank so verkaufen, müsste er eine Steuer von 30% (auf den Verkaufswert) entrichten. Dies möchte Herr Müller vermeiden und überlegt sich, seine Aktien durch Depotübertrag Herrn Schwarz, der 100%-ig vertrauenswürdig ist, zu schenken. Herr Schwarz hat sonst kein Einkommen. Die Aktien sollen dann sofort verkauft werden, das Geld, abzüglich 1.000,-€ als Dankeschön sowie der später vom Herrn Schwarz in Deutschland zu entrichtende Steuer, an Herrn Müller überwiesen werden.
Frage: Fiele für Herrn Schwarz die Schenkungssteuer (6.000?) oder die Einkommensteuer an?
Wäre das rechtlich unproblematisch? Müssten Herr Müller und Herr Schwarz sonst noch etwas beachten?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Bearbeitet:
Igor - 15.08.2017 01:35:11
(Schreibfehler entdeckt)