Hallo, ich bin ganz neu hier und grüße Euch alle erst mal herzlich!
Ich bin selbständig im Bereich Druckvorstufe (umsatzsteuerpflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt) und mache meine Buchhaltung schon immer selbst – mit Einnahmenüberschussrechnung und einfacher Buchhaltung.
Meine Umsätze tätige ich normalerweise nur hier im Inland. Im Jahr 2010, 2011 und 2012 gab es auch ein paar Umsätze mit einem Schweizer Unternehmen, dass auch eine deutsche Niederlassung hatte und die Rechnungen an Schweizer Adresse auch mit den üblichen 19% MwSt. ausgewiesen haben wollte. Diese vereinnahmten 19% MwSt. wurden von mir auch an das FA abgeführt.
Nun bekomme ich von dem Schweizer Unternehmen ein Schreiben, dass seit 01.01.2010 vieles anders sei und die Rechnungen nicht mit 19% MwSt. sondern netto hätten sein müssen. Die bemommen scheinbar ihre Vorsteuer nicht. Das Unternehmen bittet nun MICH um Rückerstattung der MwSt.
Frage 1:
Ist der Wunsch des Schweizer Unternehmens so korrekt bzw. üblich?
Frage 2 – wenn das alles seine Ordnung haben sollte: Wenn die Rechnungen im Nachhinein ohne MwSt. sein sollen/müssen, würde ich diese Rechnungen noch in diesem Geschäftsjahr mit einer entsprechend hohen Gutschrift ausgleichen (um die MwSt. zurückzubuchen) und dann die Rechnungen wie gewünscht netto stellen.
Spricht da Eurer Meinung was dagegen?
(Mir ist bewusst, dass es sich hier im Forum um keine rechtsverbindliche Steuerberatung handelt)
Viele dankbare Grüße !!
Peter
PS: Sorry, wenn dieser Eintrag in der falschen Kategorie gepostet sein sollte. Bitte dann einfach verschieben. Danke.
Ich bin selbständig im Bereich Druckvorstufe (umsatzsteuerpflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt) und mache meine Buchhaltung schon immer selbst – mit Einnahmenüberschussrechnung und einfacher Buchhaltung.
Meine Umsätze tätige ich normalerweise nur hier im Inland. Im Jahr 2010, 2011 und 2012 gab es auch ein paar Umsätze mit einem Schweizer Unternehmen, dass auch eine deutsche Niederlassung hatte und die Rechnungen an Schweizer Adresse auch mit den üblichen 19% MwSt. ausgewiesen haben wollte. Diese vereinnahmten 19% MwSt. wurden von mir auch an das FA abgeführt.
Nun bekomme ich von dem Schweizer Unternehmen ein Schreiben, dass seit 01.01.2010 vieles anders sei und die Rechnungen nicht mit 19% MwSt. sondern netto hätten sein müssen. Die bemommen scheinbar ihre Vorsteuer nicht. Das Unternehmen bittet nun MICH um Rückerstattung der MwSt.
Frage 1:
Ist der Wunsch des Schweizer Unternehmens so korrekt bzw. üblich?
Frage 2 – wenn das alles seine Ordnung haben sollte: Wenn die Rechnungen im Nachhinein ohne MwSt. sein sollen/müssen, würde ich diese Rechnungen noch in diesem Geschäftsjahr mit einer entsprechend hohen Gutschrift ausgleichen (um die MwSt. zurückzubuchen) und dann die Rechnungen wie gewünscht netto stellen.
Spricht da Eurer Meinung was dagegen?
(Mir ist bewusst, dass es sich hier im Forum um keine rechtsverbindliche Steuerberatung handelt)
Viele dankbare Grüße !!
Peter
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