Liebe Forenmitglieder,
es geht um folgenden Sachverhalt:
Ein GMBH Gesellschafter-Geschäftsführer hat einen Wohnwagen im Anlagevermögen, den er letztes Jahr gekauft hat. Degressive AfA und Sonderabschreibung wurde genutzt. Nun hat er sich ein Solarmodul mit Zubehör gekauft im Juni (über 4000€) und das auf das Dach des Wohnwagens montiert, um die Stromversorgung zu gewährleisten.
Er hat das steuerlich als Einbauten gesehen. Die Rechnung war mit Mwst ausgewiesen.
Habe zuerst auf 521 Wohnwagen (SKR 04) gebucht netto + 1406 an Bank.
Bin dann aber davon wieder abgekommen, weil ich es weder als Einbauten noch als nachträgliche Anschaffungskosten eingeschätzt habe.
Das wäre auch nicht mit der ND von dem Wohnwagen kompatibel.
Habe dann umgebucht auf 0470 Betriebsvorrichtung + Vorst. an Bank. Habe mir überlegt wegen der 0 Besteuerung auf Lieferung von PV Anlagen auch die Vorsteuer auf 0 zu setzen. Aber erstens ist der GmbH Gesellschafter zum Vorsteuerabzug berechtigt und zweitens ist es gewerblich genutzt.
Es ist noch zu prüfen, ob die Anlage kleiner als 30KWp hat. Ich gehe aber davon aus, da es nur ein Modul ist. Also wäre 0 Besteuerung bei der UMST wieder in meiner
Abwägung drin.
Was meint ihr dazu ?
Der GmbH Gesellschafter beabsichtigt aber ein zweites Modul noch draufzupacken. Meine Überlegung, dann könnte er über die 30 KWp kommen.
Ok das ist noch nicht IST Zustand.
Ich überlege mir aber die Buchung auf Betriebsvorrichtung zu lassen und das Modul anzulegen im Programm mit einer ND von 20 Jahren. AfA linear.
Oder sollte ich das Solarmodul noch nicht anlegen und erst bis Jahresende warten, bis der Sachverhalt klarer ist ?
Eine Aktivierung zusammen mit dem Wohnwagen kommt meiner Meinung nach nicht in Frage, allein schon weil der Wohnwagen eine andere Nutzungsdauer bei der
Abschreibung hat und linear abgeschrieben wird. Deshalb sind es für mich zwei gesonderte Sachverhalte.
Dann gibt es da noch einen IAB aus dem Vorjahr. Da müsste man das Solarmodul (wenn noch ein weiteres dazu käme, Module) auch berücksichtigen und gegen den
IAB buchen. Auch das spräche dafür das Modul noch nicht im AV anzulegen. Aber die Rechnung musste ich ja buchen.
Wie würdet ihr das machen bzw. buchen ?

es geht um folgenden Sachverhalt:
Ein GMBH Gesellschafter-Geschäftsführer hat einen Wohnwagen im Anlagevermögen, den er letztes Jahr gekauft hat. Degressive AfA und Sonderabschreibung wurde genutzt. Nun hat er sich ein Solarmodul mit Zubehör gekauft im Juni (über 4000€) und das auf das Dach des Wohnwagens montiert, um die Stromversorgung zu gewährleisten.
Er hat das steuerlich als Einbauten gesehen. Die Rechnung war mit Mwst ausgewiesen.
Habe zuerst auf 521 Wohnwagen (SKR 04) gebucht netto + 1406 an Bank.
Bin dann aber davon wieder abgekommen, weil ich es weder als Einbauten noch als nachträgliche Anschaffungskosten eingeschätzt habe.
Das wäre auch nicht mit der ND von dem Wohnwagen kompatibel.
Habe dann umgebucht auf 0470 Betriebsvorrichtung + Vorst. an Bank. Habe mir überlegt wegen der 0 Besteuerung auf Lieferung von PV Anlagen auch die Vorsteuer auf 0 zu setzen. Aber erstens ist der GmbH Gesellschafter zum Vorsteuerabzug berechtigt und zweitens ist es gewerblich genutzt.
Es ist noch zu prüfen, ob die Anlage kleiner als 30KWp hat. Ich gehe aber davon aus, da es nur ein Modul ist. Also wäre 0 Besteuerung bei der UMST wieder in meiner
Abwägung drin.
Was meint ihr dazu ?
Der GmbH Gesellschafter beabsichtigt aber ein zweites Modul noch draufzupacken. Meine Überlegung, dann könnte er über die 30 KWp kommen.
Ok das ist noch nicht IST Zustand.
Ich überlege mir aber die Buchung auf Betriebsvorrichtung zu lassen und das Modul anzulegen im Programm mit einer ND von 20 Jahren. AfA linear.
Oder sollte ich das Solarmodul noch nicht anlegen und erst bis Jahresende warten, bis der Sachverhalt klarer ist ?
Eine Aktivierung zusammen mit dem Wohnwagen kommt meiner Meinung nach nicht in Frage, allein schon weil der Wohnwagen eine andere Nutzungsdauer bei der
Abschreibung hat und linear abgeschrieben wird. Deshalb sind es für mich zwei gesonderte Sachverhalte.
Dann gibt es da noch einen IAB aus dem Vorjahr. Da müsste man das Solarmodul (wenn noch ein weiteres dazu käme, Module) auch berücksichtigen und gegen den
IAB buchen. Auch das spräche dafür das Modul noch nicht im AV anzulegen. Aber die Rechnung musste ich ja buchen.
Wie würdet ihr das machen bzw. buchen ?