Folgender Sachverhalt:
Arbeitnehmer ist beruflich ins Drittland geflogen und hat Ihr privates Handy für berufliche Telefonate genutzt. Die Rechnung nur für die Gespräche belief sich auf 140 € brutto.
Die Arbeitnehmerin kriegt die 140 € inkl. MwSt erstattet. Da hier jedoch auch private Telefonate geführt wurden, einigte man sich 15 € pauschal einzubehalten.
Nun meine Frage, wie die Positionen steuerlich im Unternehmen gebucht werden müssen:
Aufwendungen im Unternehmen:
117,64 € Konto Handyanschluss privat
22,36 € Konto Vorsteuer
= Gesamt 140,00 €
Abzug für private Nutzung:
12,60 € Konto Erträge für private Handynutzung
2,40 € Umsatzsteuer
= Gesamt 15,00 €
Ist das so korrekt? Kann mir hier jemand die rechtlichen Grundlagen zu nennen, warum mit oder ohne Steuer der Privatanteil in Höhe von 15 € gebucht wird?
Vielen Dank im Voraus
Arbeitnehmer ist beruflich ins Drittland geflogen und hat Ihr privates Handy für berufliche Telefonate genutzt. Die Rechnung nur für die Gespräche belief sich auf 140 € brutto.
Die Arbeitnehmerin kriegt die 140 € inkl. MwSt erstattet. Da hier jedoch auch private Telefonate geführt wurden, einigte man sich 15 € pauschal einzubehalten.
Nun meine Frage, wie die Positionen steuerlich im Unternehmen gebucht werden müssen:
Aufwendungen im Unternehmen:
117,64 € Konto Handyanschluss privat
22,36 € Konto Vorsteuer
= Gesamt 140,00 €
Abzug für private Nutzung:
12,60 € Konto Erträge für private Handynutzung
2,40 € Umsatzsteuer
= Gesamt 15,00 €
Ist das so korrekt? Kann mir hier jemand die rechtlichen Grundlagen zu nennen, warum mit oder ohne Steuer der Privatanteil in Höhe von 15 € gebucht wird?
Vielen Dank im Voraus