Steuerliche Behandlung von Geschenken

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Steuerliche Behandlung von Geschenken, Verlobungsgeschenk an Dritte
Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt:

Es wurde ein Verlobungsgeschenk für einen Dritten (Arbeitnehmer eines Geschäftspartners) gekauft über 35 €.

Kann dies pauschal mit 30 % gem. §37 b EStG versteuert werden?
Ein Teil des Geschenks (10 €) sind mit MwSt, der Rest in Form eines Gutscheines. Wie muss die MwSt gebucht werden?

Vielen Dank
Grundsätzlich gilt:
Geschenke > 35 EUR pro WJ/Empfänger sind nicht abziehbare BA, kein VoSt-Abzug.
Wählt ihr zudem die §37b Versteuerung kommen noch 30% + Soli + KiSt hinzu. Diese sind ebenfalls nicht abziehbar! Urteil vom 30. März 2017, Az. IV R 13/14…
Bitte beachten: entscheidet ihr euch für §37b müsst ihr diese Vorgehensweise einheitlich bei allen Geschenken > 35 EUR an Dritte anwenden! Und dem Beschenkten dies auch mitteilen, damit dieser das Geschenk nicht nochmals versteuert!
Soweit ich weiß, ist die BMG für die 30% auch der Bruttowert des Geschenkes…


Nur der Vollständigkeit halber…eine andere Ansicht sagt:

Auch Zuwendungen an Geschäftspartner können Aufmerksamkeiten sein  mit einer Grenze von 60 EUR pro Ereignis und sind beim Empfänger nicht zu versteuern
Das BMF verwendet hier den Begriff "Empfänger" und nicht den Begriff "Arbeitnehmer". Das bedeutet, dass auch Zuwendungen an einen Geschäftspartner oder dessen Arbeitnehmer aufgrund eines besonderen persönlichen Ereignisses keine Geschenke sind, sodass eine pauschale Besteuerung ausscheidet. Diese Aufmerksamkeiten sind beim Empfänger nicht zu versteuern. Bei Geschenken, die ohne persönlichen Anlass, z. B. zu Weihnachten, gemacht werden, ist die 35-EUR-Grenze zu beachten.
Diese Auslegung ist zwar aus dem BMF-Schreiben abgeleitet, aber ich glaube weder durch Rechtsprechung noch ausdrücklich durch Verwaltungsanweisungen abgesichert.

Hoffe, das hilft weiter!

die drei ?
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