Trotz monatlichen UST Voranmeldungen UST Nachzahlung?

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Zitat
Kontrollfreak schreibt:
.......................... Dann weißt du ja jetzt, wo du suchen musst. Ich kenne dein Programm leider nur vom Namen her.
Gruß

Leute ich möchte mich für eure Hilfeversuche bedanken und deshalb die Lösung auch nicht vorenthalten ... auch wenn mich diese einmal mehr als Trottel da stehen lässt ... ich muss und kann damit leben  

Auf meinem zuständigen Finanzamt arbeitet u.a. ein sehr freundlicher Mann, dessen Sohn mit meinem Sohn in der Grundschule in eine Klasse ging. Wir kennen uns also ein wenig besser.
Leider wurde aufgrund der Kreisgebietsreform unser Finanzamt in eine andere Stadt verlegt. Damit fallen meine spontanen Besuche für Fragen an den Herren nun weg.
Ich habe ihn aber gestern ans Telefon bekommen und wir konnten etwas über mein "Problem" reden.

Nun ja er wusste sofort was Sache ist. Ich verlasse mich natürlich auf ihn und mache es so wie er es mir sagte.
Die Buchung des Betrages der Vorsteueranmeldung für Dezember 2010 taucht wo auf? Genau! Im Januar 2011 ... kann also gar nicht in der UST Erklärung 2010 mit einfließen ... dafür steht aber die Buchung der Vorsteueranmeldung von Dezember 2009 drin .... Verschiebungssache ... jetzt darf gelacht werden!  :)

Aber mal eine Frage, kann man das auch anders gestalten? Da ich den Betrag im Januar 2011 zahle, buche ich ihn auch im Januar, obwohl er für den Dezember 2010 ist. Geht also sicher nicht anders, oder?
:wink1:  Klecksmann,

soweit ich weiß bist dur EÜR richtig?  Dann machst du keine Rechnungsabgrenzung wie die Bilanzierer, dadurch verschiebt sich das dann bei dir.  (Bin ich aber beim Lesen deiner Einträge auch nicht drauf gekommen, also schick den Smili mit dem Hämmerchen gleich noch bei mir vorbei  :D   )

Ob du die Rechnungsabgrenzung als EÜR auch durchführen darfst weiß ich jetzt nicht 100%ig. Aber ich denke nein, das werden dir aber bestimmt die anderen gleich noch genauer erklären können.

LG
Momo
Bearbeitet: Momo - 12.01.2011 08:26:53 (schreibfehler)
Huhu Momo  :wink1:

man sagt zwar 5 Augen sehen mehr als Eines ... oder so  :green: ... aber manchmal sehen es auch 22 nicht und es bleibt im dunkeln.
Das Gute an dem Fall  hier ist, dass er gelöst wurde und man es für alle sichtbar machen konnte.

Einer alleine kann nicht alles wissen oder immer sofort, den Fall betreffend alle Rückschlüsse ziehen, um so eine Lösung zu finden.
Dann ist es immer schön, wenn mehrere Leute zusammen arbeiten und dadurch mehrere Vorschläge und Meinungen kommen, und man evtl. damit den Weg zur Lösung findet.

:wink1:
@Momo:  Bei EÜR darf nichts abgegrenzt werden, es gilt die Ist Besteuerung. Die Einnahmen und Ausgaben müssen in dem Jahr angegeben werden, in dem sie entstanden sind. Das gleiche gilt dann auch für die Umsatzsteuer. Da die Steuer in diesem Fall erst im Januar bezahlt wurde, stellt sie eine Ausgabe (einkommensteuerrechtlich) im neuen Jahr dar. In der Umsatzsteuererklärung muss sie jedoch selbstverständlich als Vorauszahlung erscheinen.

Das FA berechnet den zu versteuernden Gewinn so:   Bruttoeinnahmen- Bruttoausgaben- an FA (im entsprechenden Jahr)abgeführte USt.  Das nur am Rande



@Klecksmann: Gibst du deine Ausgangsrechnungen von Dezember, für die du im Januar das Geld bekommst im Januar oder Dezember an? Richtig wäre Januar

Gruß
Also Klecksmann,

wenn das dein Problem ist, dann musst du die Zahlung im Januar für den Dez. natürlich noch nachtragen und dann sollte die Jahresmeldung auch gegen 0,- gehen.

Ich wusste nicht das du eine EÜR erstellst, hab auch ehrlich nicht drüber nachgedacht.
Was die Fragen der anderen betrifft, nun wenn eine Rechnung vorliegt kann auch der EÜR Rechner sie bereits ziehen, nur die Aufwand darf noch nicht berücksichtigt werden. Der Vst. Abzug des § 15 UStG kennt keine Ist-Versteuerung.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
oha jetzt werde ich schon wieder unsicher ... aber erst einmal vorab folgende Frage, es ist so wie es mir der Herr von FA erzählt hat auch nicht falsch? Also dass es eine Verschiebungssache ist und ich das auch so machen kann?

Zitat
Kontrollfreak schreibt:
........[COLOR=#00BB33]1.)[/COLOR] In der Umsatzsteuererklärung muss sie jedoch selbstverständlich als Vorauszahlung erscheinen.

[COLOR=#00BB33]2.)[/COLOR]@Klecksmann: Gibst du deine Ausgangsrechnungen von Dezember, für die du im Januar das Geld bekommst im Januar oder Dezember an? Richtig wäre Januar
Gruß

[COLOR=#00BB33]1.)[/COLOR]Kontrollfreak ich hätte in meinem Programm die Möglichkeit, die Vorsteuersummen in der Umsatzsteuererklärung zu ändern. Aber ich buche immer dann, wenn Geld geflossen ist, d.h. im nächsten Jahr würde der Betrag den ich im Januar 2011 für Dezember 2010 gezahlt habe mit in die UST Erklärung einfließen und ich müsste den dann manuell entfernen. Dürfte man das so machen?

[COLOR=#00BB33]2.)[/COLOR] Genau so mache ich das. Es wird immer erst gebucht wenn Beträge geflossen sind, egal welches Datum da auf der Ein- oder Ausgangsrechnung steht.

Zitat
Ansimi schreibt:
Also Klecksmann,
wenn das dein Problem ist, dann musst du die Zahlung im Januar für den Dez. natürlich noch nachtragen und dann sollte die Jahresmeldung auch gegen 0,- gehen.

Gruß
Andreas

Und das kann ich einfach so ändern? Da stellt sich mir natürlich die Frage, wieso das mein Programm nicht automatisch berücksichtigt, hm.
Müsste dann allerdings im Folgejahr aufpassen, dass ich diesen Vorsteuerbetrag dann aus der UST Erklärung entferne, richtig?

Achso ja korrekt ich erstelle eine EÜR. Dachte das hatte ich schon anfangs erwähnt.  :wink1:
Bearbeitet: Klecksmann - 12.01.2011 11:16:35
Nun sicher, wenn du eine Zahlung für das Jahr 2010 leistest, dann muss es auch dort berücksichtigt werden.

Ich denke mal, das deine Softw. nicht die teuerste ist und selbst mittelpreisige tun sich oft schwer mit allen Einstellungen die es bei einer EÜR bedarf, vorallem dann wenn es um die Formulare geht.

Um deine Jahresmeldung durch die Softw. erledigen zu lassen, könntest du die Zahlung vom Januar für den Dez. erstmal als Vbk. einbuchen und dann nach Erstellung wieder löschen oder du schaffst dir ein neues Kto. z.B. beim SKR 03 das Kto 1781
und nennst es Vorrauszahlungen in Folgejahr bezahlt. Buchung wäre 1780 an 1781 dann würdest Du alles darstellen und brauchst die Buchung auch nicht wieder zu löschen. Nur Achtung pass auf das dieses neue Konto nicht mit in die Voranmeldungen oder Jahresmeldungen übernommen wird, am besten nicht Kopieren sondern komplett als Interimskonto neu einrichten.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Bin schon wieder hin und weg  :)

Das muss ich in Ruhe aufsaugen und auf mich wirken lassen. Ist doch klar, dass ich nicht ein Jahr auf die Verrechnung warten würde, sondern lieber jetzt auf eine Ust-Nachzahlung gern verzichte.

Werde das in Ruhe mit dem Programm einmal durchspielen.

Also für das WISO Sparbuch zahle ich als Abonnent knapp 30,-€ im Jahr. Stimmt das hört sich nach nicht viel an und man ist immer so lange mit dem Programm zufrieden, bis jemand anderes einen die Grenzen des Programmes einmal zeigt.
Allerdings das mit den Rechnungen und der Vst. würd ich lassen, buch die erst ein wenn du Sie auch bezahlst. Es ist zwar rechtmäßig macht alles aber nur noch komplizierter, ich hatte das nur angebracht da es diesbezgl. Fragen und vage Vermutungen zu gab.
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
@Ansimi: Du hast natürlich Recht, dass man die Vorsteuer berits im alten Jahr ziehen kann. Aber wie du schon geschrieben hast, ist das für die meisten EÜR-Rechner zu kompliziert.
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