Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu den Werbungskosten bei einer Umschlung.
Sachverhalt:
Ein Bekannter macht durch die Rentenvers. eine Umschulung. Der Ort der Umschulung ist 100 km von zu Hause entfernt. Daher bekommt er ein Zimmer zur Verfügung gestellt, was er sich selber einrichten darf/muss. Es ist noch zu erwähnen, das er verheiratet ist, und die Frau ein
Nebengewerbe führt.
Jetzt fragt der Bekannte mich, was er da nun machen kann bzw. was er so ansetzen kann?!
Ich habe an vorweggenommene Werbungskosten und doppelte Haushaltsführung gedacht. Da er aber keine Miete zahlt, oder sonstige Kosten bzgl. des Zimmers hat, bringt das reichlich wenig.
Wie sieht es mit Verpflegungpauschalen aus? Kann man diese für das ganze Jahr ansetzen?
Ich bin da wirklich überfragt, was man wie und in welchem Umfang ansetzen kann.
Es wäre schön, wenn es hier den ein oder anderen gibt, der vielleicht einen guten Tip oder Hinweis parat hat.
ich habe mal eine Frage zu den Werbungskosten bei einer Umschlung.
Sachverhalt:
Ein Bekannter macht durch die Rentenvers. eine Umschulung. Der Ort der Umschulung ist 100 km von zu Hause entfernt. Daher bekommt er ein Zimmer zur Verfügung gestellt, was er sich selber einrichten darf/muss. Es ist noch zu erwähnen, das er verheiratet ist, und die Frau ein
Nebengewerbe führt.
Jetzt fragt der Bekannte mich, was er da nun machen kann bzw. was er so ansetzen kann?!
Ich habe an vorweggenommene Werbungskosten und doppelte Haushaltsführung gedacht. Da er aber keine Miete zahlt, oder sonstige Kosten bzgl. des Zimmers hat, bringt das reichlich wenig.
Wie sieht es mit Verpflegungpauschalen aus? Kann man diese für das ganze Jahr ansetzen?
Ich bin da wirklich überfragt, was man wie und in welchem Umfang ansetzen kann.
Es wäre schön, wenn es hier den ein oder anderen gibt, der vielleicht einen guten Tip oder Hinweis parat hat.
