Hallo an die Forumteilnehmer,
ich habe eine Frage mit Umgang mit einem SoPo aus der Handelsbilanz in der Steuerbilanz:
Wir sind eine kleine GmbH und haben durch eine erhaltene Förderung (GA-Förderung) einen Sonderposten in der Handelbilanz, der jährlich um einen bestimmten Betrag reduziert wird. Die Erstellung der Handelsbilanz machen wir seit mehreren Jahren selbst. Für 2010 muss ja nun zusätzlich eine Steuerbilanz erstellt werden, mit der unser Buchhalter, der eigentlich sonst absolut up-to-date ist, ein paar Probleme hat. Er weiß nicht wie er mit dem SoPo aus der GA-Förderung in der Steuerbilanz verfahren muss.
Alle anderen Änderungen aus dem BilMoG sind für uns nicht relevant und haben keine Auswirkungen.
Kann man der SoPo auf der Grundlage des Beibehaltungswahlrecht einfach drin lassen oder muss man den Auflösen, was ja dann zwangsweise zu latenten Steuern führt.
Kann mir da jemand hier helfen ?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße aus Sachsen
M. Ahnert
ich habe eine Frage mit Umgang mit einem SoPo aus der Handelsbilanz in der Steuerbilanz:
Wir sind eine kleine GmbH und haben durch eine erhaltene Förderung (GA-Förderung) einen Sonderposten in der Handelbilanz, der jährlich um einen bestimmten Betrag reduziert wird. Die Erstellung der Handelsbilanz machen wir seit mehreren Jahren selbst. Für 2010 muss ja nun zusätzlich eine Steuerbilanz erstellt werden, mit der unser Buchhalter, der eigentlich sonst absolut up-to-date ist, ein paar Probleme hat. Er weiß nicht wie er mit dem SoPo aus der GA-Förderung in der Steuerbilanz verfahren muss.
Alle anderen Änderungen aus dem BilMoG sind für uns nicht relevant und haben keine Auswirkungen.
Kann man der SoPo auf der Grundlage des Beibehaltungswahlrecht einfach drin lassen oder muss man den Auflösen, was ja dann zwangsweise zu latenten Steuern führt.
Kann mir da jemand hier helfen ?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße aus Sachsen
M. Ahnert
Bearbeitet:
maahnert - 28.10.2012 18:20:21