Hallo,
ich bin gerade dabei die vom Verkauf angelegten Stammdaten unserer Kunden auf steuerliche Richtigkeit zu überprüfen. Da wurde in den letzten Jahren nichts korrigiert.
Bevor ich an die Kollegen den Auftrag erteile, dieses und jenes zu korrigieren, wäre es toll, wenn ich hier noch die ein oder andere Zweitmeinung zu hören. Vielen Dank im Voraus!
1) Ausfuhrlieferungen Drittland
Ausfuhrlieferungen mit 0 % USt in Drittland (Japan, USA, Australien, China, Schweiz). Hat hier die Steuernummer des Kunden irgendeine Bedeutung? Teilweise steht die wohl auf den Bestellungen und wurden deshalb in die Stammdaten übernommen.
Ein anderer Fall ist zB ein japanisches Unternehmen mit japanischer Lieferadresse, aber deutscher Umsatzsteueridentifikationsnummer. Ist das möglich bzw. ist das Hinterlegen der deutschen USt-Identifikationsnummer in den Stammdaten von irgendeinem Nutzen?
Für das gleiche japanische Unternehmen gibt es außerdem eine schwedische Lieferadresse mit ebenfalls dieser deutschen Umsatzsteueridentifikationsnummer. In dem Fall ist zudem 19 % USt hinterlegt. Hätte das japanische Unternehmen in dem Fall eine schwedische USt-Identifikationsnummer, dann müsste ja eine steuerfreie Lieferung möglich sein?!
Deutsches Unternehmen mit Lieferadresse in den USA. Deutsche Steuernummer in den Stammdaten hinterlegt? Nicht relevant, oder?
Ausländisches Unternehmen mit Flughafen Frankfurt als Lieferadresse. Was gilt hier umsatzsteuerlich?
2) inngemeinschaftliche Lieferung
Deutsches Unternehmen mit Lieferadresse in zB Holland. Das Unternehmen tritt mit einer holländischen USt-Identifikationsnummer auf. Das heißt wir weisen es in der Rechnung als eine steuerfreie EG-Lieferung aus!?
Gleiche Ausgangssituation, aber das Unternehmen hat für seine holländische Lieferadresse keine USt-Identifikationsnummer angegeben, d.h. wir stellen 19 % USt in Rechnung?!
Österreichisches Unternehmen mit Lieferadresse in Ungarn. In den Stammdaten ist bei uns die österreichische USt-Identifikationsnummer hinterlegt. Rein theoretisch handelt es sich ja bei beiden Ländern um eine ig. Lieferung. Aber muss die USt-Identifikationsnummer nicht immer dem Land entsprechen in das geliefert wird, oder?!
So wie ich das beschrieben habe (Lieferadresse in Ungarn, österreichische Steuernummer) wäre es mit 19 % auszuweisen?
Deutsches Unternehmen mit Lieferadresse in Frankreich. Ausgewiesen in den Stammdaten ist die deutsche USt-Identifikationsnummer und 19 % USt.
Am Besten wäre wohl die Änderung auf eine französische USt-Identifikationsnummer?!
Fassen wir zusammen:
Geht eine Lieferung ins innergemeinschaftliche Ausland, so gibt es 3 Fälle:
1) für die ausländische Lieferadresse liegt die entsprechende ausländische USt-Identifikationsnummer vor. Es handelt sich um eine steuerfreie ig. Lieferung
2) Oder es liegt keine USt-Identifikationsnummer vor, dann wird ganz normal mit 19 % USt besteuert
3) Ein ausländisches EG-Unternehmen tritt mit der USt-Identifikationsnummer eines anderen EG-Landes auf. Hier ist ebenfalls mit 19 % zu besteuern.
Sonstige Leistung
z.B. Reperaturleistung
Hier habe ich mal gelernt, entscheidend ist wer den Auftrag erteilt.
1) Auftrag erfolgt durch ein deutsches Unternehmen. Die Reparturleistung wird in Deutschland erbracht. Es ist egal, ob Ware danach zurück nach Lieferadresse in Deutschland oder Schweden geht. Ausgewiesen werden 19 % USt.
2) Auftrag erfolgt durch ein schwedisches Unternehmen. Reparaturleistung wird in Deutschland erbracht. Es ist egal, ob Ware zurück nach Lieferadresse in Deutschland oder Schweden geht. Es handelt sich um eine steuerfreie ig. Leistung.
ich bin gerade dabei die vom Verkauf angelegten Stammdaten unserer Kunden auf steuerliche Richtigkeit zu überprüfen. Da wurde in den letzten Jahren nichts korrigiert.
Bevor ich an die Kollegen den Auftrag erteile, dieses und jenes zu korrigieren, wäre es toll, wenn ich hier noch die ein oder andere Zweitmeinung zu hören. Vielen Dank im Voraus!
1) Ausfuhrlieferungen Drittland
Ausfuhrlieferungen mit 0 % USt in Drittland (Japan, USA, Australien, China, Schweiz). Hat hier die Steuernummer des Kunden irgendeine Bedeutung? Teilweise steht die wohl auf den Bestellungen und wurden deshalb in die Stammdaten übernommen.
Ein anderer Fall ist zB ein japanisches Unternehmen mit japanischer Lieferadresse, aber deutscher Umsatzsteueridentifikationsnummer. Ist das möglich bzw. ist das Hinterlegen der deutschen USt-Identifikationsnummer in den Stammdaten von irgendeinem Nutzen?
Für das gleiche japanische Unternehmen gibt es außerdem eine schwedische Lieferadresse mit ebenfalls dieser deutschen Umsatzsteueridentifikationsnummer. In dem Fall ist zudem 19 % USt hinterlegt. Hätte das japanische Unternehmen in dem Fall eine schwedische USt-Identifikationsnummer, dann müsste ja eine steuerfreie Lieferung möglich sein?!
Deutsches Unternehmen mit Lieferadresse in den USA. Deutsche Steuernummer in den Stammdaten hinterlegt? Nicht relevant, oder?
Ausländisches Unternehmen mit Flughafen Frankfurt als Lieferadresse. Was gilt hier umsatzsteuerlich?
2) inngemeinschaftliche Lieferung
Deutsches Unternehmen mit Lieferadresse in zB Holland. Das Unternehmen tritt mit einer holländischen USt-Identifikationsnummer auf. Das heißt wir weisen es in der Rechnung als eine steuerfreie EG-Lieferung aus!?
Gleiche Ausgangssituation, aber das Unternehmen hat für seine holländische Lieferadresse keine USt-Identifikationsnummer angegeben, d.h. wir stellen 19 % USt in Rechnung?!
Österreichisches Unternehmen mit Lieferadresse in Ungarn. In den Stammdaten ist bei uns die österreichische USt-Identifikationsnummer hinterlegt. Rein theoretisch handelt es sich ja bei beiden Ländern um eine ig. Lieferung. Aber muss die USt-Identifikationsnummer nicht immer dem Land entsprechen in das geliefert wird, oder?!
So wie ich das beschrieben habe (Lieferadresse in Ungarn, österreichische Steuernummer) wäre es mit 19 % auszuweisen?
Deutsches Unternehmen mit Lieferadresse in Frankreich. Ausgewiesen in den Stammdaten ist die deutsche USt-Identifikationsnummer und 19 % USt.
Am Besten wäre wohl die Änderung auf eine französische USt-Identifikationsnummer?!
Fassen wir zusammen:
Geht eine Lieferung ins innergemeinschaftliche Ausland, so gibt es 3 Fälle:
1) für die ausländische Lieferadresse liegt die entsprechende ausländische USt-Identifikationsnummer vor. Es handelt sich um eine steuerfreie ig. Lieferung
2) Oder es liegt keine USt-Identifikationsnummer vor, dann wird ganz normal mit 19 % USt besteuert
3) Ein ausländisches EG-Unternehmen tritt mit der USt-Identifikationsnummer eines anderen EG-Landes auf. Hier ist ebenfalls mit 19 % zu besteuern.
Sonstige Leistung
z.B. Reperaturleistung
Hier habe ich mal gelernt, entscheidend ist wer den Auftrag erteilt.
1) Auftrag erfolgt durch ein deutsches Unternehmen. Die Reparturleistung wird in Deutschland erbracht. Es ist egal, ob Ware danach zurück nach Lieferadresse in Deutschland oder Schweden geht. Ausgewiesen werden 19 % USt.
2) Auftrag erfolgt durch ein schwedisches Unternehmen. Reparaturleistung wird in Deutschland erbracht. Es ist egal, ob Ware zurück nach Lieferadresse in Deutschland oder Schweden geht. Es handelt sich um eine steuerfreie ig. Leistung.