Hallo,
folgendes Fallbeispiel:
Ein Unternehmen entwickelt Anwendungen für mobile Endgeräte und schaltet hier Werbung. Der Werbeanbieter hat seinen Sitz im Ausland und die Zahlung kommen aus Irland. Kosten entstehen dem Unternehmen ebenfalls durch überwiegend ausländische Transaktionen, wie z.B. den Kauf von Programmteilen, etc.
Das Unternehmen hat auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Es wird eine EÜR zur Gewinnermittlung durchgeführt. Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen werden durchgeführt.
Die Frage ist jetzt, wie sich das ganze steuerlich verhält. Die Umsätze sollten ja umsatzsteuerfrei sein, da hier das Reverse Charged Verfahren greift. Wie sind die Umsätze weiterhin zu betrachten? Natürlich gibt es für diese Umsätze ein Feld für steuerfreie Umsätze. Reicht es, wenn dies hier genau so eingetragen werden oder muss noch mehr passieren? Hat sich diesbezüglich in 2015 eigentlich rgendwas verändert?
Wie verhält es sich mit den Rechnungen aus dem Ausland? Auf manchen amerikanischen Rechnungen könnten auch Steuern drauf stehen, aber diese entsprechen natürlich ohnehin nicht den deutschen Steuern. Würde man hier den Gesamtbetrag nehmen und darauf einfach noch 19% packen? Dann die 19% als Vorsteuer angeben und den Rest als Betriebsausgabe verbuchen?
Wie verhält sich die Situation, wenn die Rechnung aus Luxemburg stammt und dort 15% Mehrwertsteuer ausgewiesen werden?
Ich denke, dass in beiden Fällen die Umsatzsteuer zwar berechnet wird, aber effektiv keine Auswirkung hat und eine Nullrechnung ergibt?
Bin sehr gespannt und freue mich auf die Antworten
Viele Grüße
Patrick
folgendes Fallbeispiel:
Ein Unternehmen entwickelt Anwendungen für mobile Endgeräte und schaltet hier Werbung. Der Werbeanbieter hat seinen Sitz im Ausland und die Zahlung kommen aus Irland. Kosten entstehen dem Unternehmen ebenfalls durch überwiegend ausländische Transaktionen, wie z.B. den Kauf von Programmteilen, etc.
Das Unternehmen hat auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Es wird eine EÜR zur Gewinnermittlung durchgeführt. Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen werden durchgeführt.
Die Frage ist jetzt, wie sich das ganze steuerlich verhält. Die Umsätze sollten ja umsatzsteuerfrei sein, da hier das Reverse Charged Verfahren greift. Wie sind die Umsätze weiterhin zu betrachten? Natürlich gibt es für diese Umsätze ein Feld für steuerfreie Umsätze. Reicht es, wenn dies hier genau so eingetragen werden oder muss noch mehr passieren? Hat sich diesbezüglich in 2015 eigentlich rgendwas verändert?
Wie verhält es sich mit den Rechnungen aus dem Ausland? Auf manchen amerikanischen Rechnungen könnten auch Steuern drauf stehen, aber diese entsprechen natürlich ohnehin nicht den deutschen Steuern. Würde man hier den Gesamtbetrag nehmen und darauf einfach noch 19% packen? Dann die 19% als Vorsteuer angeben und den Rest als Betriebsausgabe verbuchen?
Wie verhält sich die Situation, wenn die Rechnung aus Luxemburg stammt und dort 15% Mehrwertsteuer ausgewiesen werden?
Ich denke, dass in beiden Fällen die Umsatzsteuer zwar berechnet wird, aber effektiv keine Auswirkung hat und eine Nullrechnung ergibt?
Bin sehr gespannt und freue mich auf die Antworten

Viele Grüße
Patrick
Bearbeitet:
Dummie - 04.02.2015 21:34:09