Hallo,
wenn ein Unternehmer aus dem Ausland importierte Prepaid-SIM-Karten auch wieder international verkauft, z.B. eine SIM-Karte aus Südafrika nach Frankreich. Was ist dabei für die Umsatzsteuer zu beachten?
Es geht um 3 Leistungen bzw. Waren die verkauft werden:
- die SIM-Karte selbst
- zusätzliches Guthaben
- Servicegebühr
Beispiel:
Eine Prepaid-SIM- Karte 10,- mit zusätzlichem Guthaben 10,- aus Südafrika wird mit Servicegebühr 10,- EUR nach Frankreich an einen Verbraucher (kein Unternehmer, keine USt-ID) per Bestellung im deutschen Online-Shop verkauft. Die Karte wird per Post an den Kunden gesendet. Das Guthaben wird einfach auf die Karte geladen.
Ich denke, der Verkauf der SIM-Karte selbst wäre klar eine Lieferung und es müsste die deutsche USt. berechnet werden. Die Servicegebebühr würde ich hier als Nebenleistung sehen und ebenfalls 19% USt. ansetzen. Stimmt das soweit?
Nun würde noch das Guthaben bleiben. Hier könnte man evtl. unterstellen, dass es eine elektronische Dienstleistung ist und nach aktuellem Recht müsste der USt.-Satz des Kunden-Landes, in diesem Beispiel Frankreich, angesetzt werden. Oder wäre das Guthaben komplett USt-frei?
Was wäre, wenn ein Kunde für eine bereits gekaufte SIM-Karte später Guthaben zusätzlich erwirbt?
Kann hier evtl. Jemand helfen?
Besten Dank im Voraus!
Gruß, Buchi
wenn ein Unternehmer aus dem Ausland importierte Prepaid-SIM-Karten auch wieder international verkauft, z.B. eine SIM-Karte aus Südafrika nach Frankreich. Was ist dabei für die Umsatzsteuer zu beachten?
Es geht um 3 Leistungen bzw. Waren die verkauft werden:
- die SIM-Karte selbst
- zusätzliches Guthaben
- Servicegebühr
Beispiel:
Eine Prepaid-SIM- Karte 10,- mit zusätzlichem Guthaben 10,- aus Südafrika wird mit Servicegebühr 10,- EUR nach Frankreich an einen Verbraucher (kein Unternehmer, keine USt-ID) per Bestellung im deutschen Online-Shop verkauft. Die Karte wird per Post an den Kunden gesendet. Das Guthaben wird einfach auf die Karte geladen.
Ich denke, der Verkauf der SIM-Karte selbst wäre klar eine Lieferung und es müsste die deutsche USt. berechnet werden. Die Servicegebebühr würde ich hier als Nebenleistung sehen und ebenfalls 19% USt. ansetzen. Stimmt das soweit?
Nun würde noch das Guthaben bleiben. Hier könnte man evtl. unterstellen, dass es eine elektronische Dienstleistung ist und nach aktuellem Recht müsste der USt.-Satz des Kunden-Landes, in diesem Beispiel Frankreich, angesetzt werden. Oder wäre das Guthaben komplett USt-frei?
Was wäre, wenn ein Kunde für eine bereits gekaufte SIM-Karte später Guthaben zusätzlich erwirbt?



Kann hier evtl. Jemand helfen?
Besten Dank im Voraus!
Gruß, Buchi