Umsatzsteuer - Rechnungsausstellung nach Finnland

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[ geschlossen ] Umsatzsteuer - Rechnungsausstellung nach Finnland
Hallo und Hilfe,                  :roll:

wir haben einen Kunden, dem wir die Ware nach Dortmund liefern, aber die
Rechnungsanschrift ist Finnland.

Wie ist das mit der Umsatzsteuer bzw. was muss auf der Rechnung stehen?

Gruß chipsy!
Hi Chipsy,
also du schreibst ja, dass der Rechnungsempfänger Finnland ist, daher würde ich sagen "innergemeinschaftliche Lieferung - steuerfrei". Aber bin mir nicht ganz sicher.
(Mein Kanarienvogel heißt auch Chipsy; ulkig!  :P
Liebe Grüße
Ponschie
Hi chipsy,

das ist ja mal ein großer Brocken...  :wink:

Ich habe dir mal ein paar Links zum Nachlesen heraus gesucht.
Die werden dir sicher mehr Auskunft geben können als ich  :)

Zum einen: Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren und innergemeinschaftlichen Lieferungen zwischen Unternehmen zum Anderen:
Umsatzsteuergesetz

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du dort deine Antworten findest.

Hoffnungsvolle Grüße,

Neele
Danke, habe mich bei der IHK erkundigt.
Die Lieferung ist im Inland und daher steuerbar (sh. §4 + 6a werden ausgeschlossen).
Das heißt die Rechnung ist mit Umsatzsteuer auszuweisen.

Hoffe es hilf auch anderen weiter!
Danke, dass du das nochmal klargestellt hast.

Das habe ich mir schon gedacht, denn der Lieferort an sich spielt ja eine Rolle.

Jetzt bin ich im Bilde!  :mrgreen:
Hallo,

ich habe momentan auch eine Frage zu dem Thema. Wir sind ein SAP-Consulting Unternehmen. Arbeiten also Remote im Büro in Deutschland oder direkt vor Ort bei Kunden.

Jetzt habe ich den Fall. Das wir einen Kunden in Finnland haben. Letztes Jahr war ein Mitarbeiter von unserer Tochtergesellschaft in Amerika für die Arbeiten zuständig. Also Remote hat er in Amerika und vor Ort in Finnland gearbeitet. Die Rechnungen haben wir aus Deutschland ohne UST gestellt.

Jetzt arbeitet ein Mitarbeiter von uns remote hier in Deutschland. Also muss ich die Remote-Tätigkeiten mit UST und die vor Ort-Tätigkeiten ohne UST stellen. Oder?! Ich bin mir momentan einfach nicht sicher. :(
Hallo,

das ist ein interressanter Fall. Entscheiden ist auch hier natürlich, die Frage nach dem Leistungsort bzw. hat eine Lieferung ins Ausland oder Dienstleistung im Ausland stattgefunden. Bei Remote-Tätigkeit ist das sicherlich strittig. Ich kenne leider kein Urteil oder Anwendungserlass dafür.

Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass der Leistungsort im Ausland liegt, da die Arbeiten ja auf dem PC des Leistungsempfängers stattfinden. Dass der Mitarbeiter dabei im Inland sitzt ist m.E. unerheblich. Bin da jedoch auch kein Experte.

Gruß, Buchi
Hallo Sanjana,

entscheidend ist immer der Ort der sonst. Leistung und ob sie an einen UN oder Nicht-UN ausgeführt werden.

Ich kenn mich mit Remote und seinen Ausführungen nicht aus, jedoch wurde vom Bundesministerium ein Schreiben zum Ort der sonst. Leistung, gültig ab dem 01.01.2010, rausgegeben.

Schau hier mal rein, da du dich mit remote auskennst solltest du das entsprechende wohl finden http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffe­ntlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/041__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Ist zwar sehr umfangreich aber viele Themen kann man entsprechend auch überspringen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Geiles Dokument!
Hilft ungemein weiter :lol:
:D  freut mich das es dir hilft!

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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