Hallo,
wir als GmbH vermitteln Darlehen nach 34c GewO und bekommen von der kooperierenden Bank Ust-Freie Erlöse.
Wir arbeiten wiederum mit Kooperationspartnern zusammen, die uns Kreditkunden vorschlagen und dafür Geld bekommen.
Meine Frage ist nun:
1. Wenn ich diesen Kooperationspartnern per Provisionsabrechnung einen Betrag x auszahle, müssen diese auf den ausgezahlten Betrag dann Ust. zahlen? Bei Kooperationspartnern, die wie wir den 34c GewO haben dürfte die Antwort nein sein. Wie sieht es bei Zahlungsempfängern aus, die eigentlich die Kundenempfehlung nur nebenbei zu ihrem Hauptgeschäft (Buchhalter, Steuerberater usw.). machen und keinen 34c GewO haben?
2. Wie muss ich die Provisionsabrechnung gestalten? Muss ich in der Abrechnung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung machen (z.B. Ust-freier Erlös gem. §$ UstG o.ä.)?.
Vielen Dank für eure Antworten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
wir als GmbH vermitteln Darlehen nach 34c GewO und bekommen von der kooperierenden Bank Ust-Freie Erlöse.
Wir arbeiten wiederum mit Kooperationspartnern zusammen, die uns Kreditkunden vorschlagen und dafür Geld bekommen.
Meine Frage ist nun:
1. Wenn ich diesen Kooperationspartnern per Provisionsabrechnung einen Betrag x auszahle, müssen diese auf den ausgezahlten Betrag dann Ust. zahlen? Bei Kooperationspartnern, die wie wir den 34c GewO haben dürfte die Antwort nein sein. Wie sieht es bei Zahlungsempfängern aus, die eigentlich die Kundenempfehlung nur nebenbei zu ihrem Hauptgeschäft (Buchhalter, Steuerberater usw.). machen und keinen 34c GewO haben?
2. Wie muss ich die Provisionsabrechnung gestalten? Muss ich in der Abrechnung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung machen (z.B. Ust-freier Erlös gem. §$ UstG o.ä.)?.
Vielen Dank für eure Antworten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.