Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Turnus durch Finanzamt vorgegeben?

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Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Turnus durch Finanzamt vorgegeben?, USt-VA -
:wink1:  Hallo Zusammen,

unser GF ist heute auf mich zugekommen und hat mich gefragt, ob es denn möglich wäre, dass wir die UST-VA für die zweite Firma von ihm, nicht mehr vierteljährlich (wie das Finanzamt geschrieben hat! ) sondern wieder monatlich machen können?

Hintergrund ist dieser, dass zum einen ja Miete von der 2t Firma eingenommen wird, und die Summe im ganzen schon sehr hoch wird über 3 Monate gesammelt, und zum weiteren auch, da er in absehbarer Zeit Umbau-Arbeiten geplant hat, an diesem Objekt. Da werden dann viele Rechnungen eintruteln und er müsste über längere Zeit auf die Vorsteuer verzichten, die ihm ja zusteht.

Jetzt meinte er, dass ich einfach die USt-VA beim FA monatlich abgeben soll. Geht das denn so einfach? Also programmtechnisch natürlich, aber welche Konsequenzen haben wir zu erwarten, wenn wir dies so machen?

VG, und danke für die Antworten und Tipps vorab.

Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Nein, das geht nicht. Erst ab dem nächsten Jahr, wenn ihr mehr als 7.500 Euro vom Fa. in diesem Jahr kassiert habt.

[CODE] aber welche Konsequenzen haben wir zu erwarten, wenn wir dies so machen?
[/CODE]

Ihr kriegt die Vorsteuer erst  nach dem 2 Quartal. So wie es vorher war.
Zitat
anni2012 schreibt:
dass wir die UST-VA für die zweite Firma von ihm, nicht mehr vierteljährlich (wie das Finanzamt geschrieben hat! ) sondern wieder monatlich machen können?
d.h. es geht um Gesellschaften, nicht um Einzelunternehmen? Denn nur dann sind getrennte UStVAen einzureichen.
Der Turnus steht eigentlich im Gesetz - und nur mit Zustimmung des Finanzamtes könntet Ihr umstellen. Sonst werden die UStVAen einfach ignoriert! Aber Änderungen werden meistens zum Jahresanfang genehmigt bzw. automatisch dann vom Finanzamt angeordnet.
:wink1:  Danke für euere Antworten :)

Zitat
sogehts schreibt:
d.h. es geht um Gesellschaften, nicht um Einzelunternehmen?

Das sind zwei komplett von einander getrennte (gesellschaftliche) Unternehmen.
Das eine, um was es geht, ist eine Gesellschaft.

Zitat
sogehts schreibt:
Aber Änderungen werden meistens zum Jahresanfang genehmigt bzw. automatisch dann vom Finanzamt angeordnet.

Genau, es wurde auch so angeordnet, dass es nun 4-jährlich sein soll.

Unser GF findet es einfach nur nicht fair, dass - wenn er Geld bekommt/bekommen soll - so lange darauf warten muss, und wenn das FA Geld bekommt, es dann nicht schnell genug gehen kann und sie das einfach so umändern und bestimmen dürfen. Er mag nicht über 3 Monate auf die Vorsteuer-Erstattung warten. Und bei Bauvorhaben sprechen wir jetzt nicht von 10 oder 100 Euro ;(


@Macaslaut,

Zitat
Macaslaut schreibt:
Ihr kriegt die Vorsteuer erst  nach dem 2 Quartal. So wie es vorher war.

Das hab ich mir schon fast gedacht, dass die maus da keinen Faden beißt ;(
Dachte aber, dass es evtl irgendwie "nen anderen, für mich nicht wissenden" Weg gibt ;)

Danke euch
VG,
Anni
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