Umsatzsteuer

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[ geschlossen ] Umsatzsteuer
Hallo,
Ich buche Ktn 1780 SKR 03, immer die Umsatzsteuer Vorauszahlung immer wenn es geht, wenn halt Geld da.
Das kann sich schon mal um 2 bis 2 Monate verschieben.
Meine Frage ist : wenn es Dezember ist und ich die UMS erst in Februar des nächsten Jahres buche, gibt es da eine Abgrenzung oder buche ich evtl. auf das Konto 1789 SKR 03, und wenn ich dann bezahle
1789 an Bank
bedanke mich in voraus für eure Hilfe
grüße Kai1
Hallo,

USt laufendes Jahr: betrifft die nicht das folgende Jahr udn somit nicht das Vergangene?
Sie fällt in deinem Fall doch schon im Dezember an und deshalb solltest du meiner Meinung nach das Konto 1798 nicht mehr ansprechen.

Und zum Thema Abgrenzung lasse ich mich auch gern beraten ;)

LG,
Neele
ich glaubs ich habs   :D

Dezemberbuchung:  1780 UST Vorauszahlung an Verb. a. Betriebssteuern und Abgaben Ktn. 1736
Januarbuchung:       1736  an  Bank 1200
SKR 03

oder?
grüße kai1
Hallo Kai1,

ja, so ist es richtig. Der Dezember wird zum fiktiven Datum 31.12. gebucht, unabhängig davon ob die Meldung erst im Januar oder Februar erfolgt ist.

im alten Jahr: 1780 an 1736
im neuen Jahr: 1736 an 1200

Gruß
Sunny  :wink:
danke für deine bestätigung
sunny :wink:
Hallo,

habe Eure Beiträge verfolgt und dazu noch eine Frage. Ich buche im SKR04.

Und zwar die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Dezember müssen doch
glaube ich ob Istversteuerung oder Sollversteuerung bei der Umsatzsteuervoranmeldung
für Dezember angemeldet werden, oder? Und nicht erst im nächsten Jahr.(?)




Gruss



Bucher1
Wenn man bilanziert erhöhen die Umsätze im Dezember noch den Gewinn, in die Voranmeldung kommen sie nur bei Soll-Versteuerung, ansonsten erst bei Zahlung.
Dabei seid ihr noch nichtmal darauf eingegangen ob der Fragestelle seine Einkünfte nach Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Bilanz ermitteln.
Erst danach darf man doch erst sagen wie man's zu buchen hat?!

Viele Grüße
Also ich kenne das so:

USt. Vorauszahlung November + Dezember wird wie folgt gebucht, wenn Zahlung erst im neuen Jahr erfolgt:

1780 USt.-Vorauszahlung an 1789 USt.-laufendes Jahr.

Am Ende des Jahres werden die USt.-Konten über das Verrechnungskonto abgeschlossen und die sich meist ergebene Verbindlichkeit auf das Konto 1789 USt.-laufends Jahr gebucht.

Dieses Konto wird am Jahresanfang jedoch über das Konto 1790 USt-Vorjahre eröffnet.

Wenn man dann die USt. im Januar bzw. Februar bezahlt bucht man:

1790 USt.-Vorjahre an Bank


Grüße

Alex
Hallo Alex,

Zitat
Alex1903 quote:
Am Ende des Jahres werden die USt.-Konten über das Verrechnungskonto abgeschlossen und die sich meist ergebene Verbindlichkeit auf das Konto 1789 USt.-laufends Jahr gebucht.

Dieses Konto wird am Jahresanfang jedoch über das Konto 1790 USt-Vorjahre eröffnet.
Dieser Bereich verwirrt mich ein wenig.

Also die fälligen noch nicht bezahlten Ust.-Beträge aus den Voranmeldungen an 1780 ist soweit klar.
Das Kto.1789 ist mir nicht ganz geläufig, vorallem wie du das zusammen mit der Übertragung an 1790 im neuen Jahr meinst.

Wir verwenden entweder einen Kreditor oder eine ganz normale Vbk. vor (Kto. 1700). Die Differenz aus den Ust-Beträgen (entsteht aus mehreren Konten) übertragen wir im Folgejahr auch an 1790 (Betrag sollte identisch mit der Ust.-Jahreserklärung sein), dabei werden allerdings die Vbk. komplett übertragen.
Somit entstehen im neuen Jahr 2 Buchungen.

einmal Bezahlung der Voranmeldungen: Kreditor FA an Bank

und Bezahlung des Betrages aus der Jahreserklärung: 1790 Ust-Vorjahr an Bank
bzw.
Gutschrift aus der Jahreserklärung: ............................Bank an 1790 Ust.-Vorjahr

vielleicht meinst du das ja ähnlich?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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