Hallo Andreas,
also wir buchen das nicht auf einen Kreditor oder so, sondern eben bei einer Zahllast (sprich wir müssen ans Finanzamt etwas bezahlen) so:
1780 Vorauszahlung an 1789 USt. laufendes Jahr.
Am Jahresende werden alle USt-Konten über ein Verrechnungskonto (z.B. 1792) abgeschlossen. Dabei ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine Zahllast. In den meisten Fällen wohl eine Zahllast.. smile... diese wird auf das Konto 1789 USt. laufendes Jahr umgebucht.
Das ist nun auch mein Konto, das in der Bilanz erschein.
Wenn ich im neuen Jahr die EB-Werte vortrage, dann wird dieser Betrag auf dem Konto 1790 USt.-Vorjahre vorgetragen und gleicht sich dann natürlich aus, sobald ich die Zahlung gemacht habe oder der Betrag vom Finanzamt eingezogen wurde.
Wenn man die USt.-Konten anders abschließt oder ggf. gar nicht abschließt (das geht ja auch), dann ist der Ablauf sicherlich anders.
Grüße
Alex
also wir buchen das nicht auf einen Kreditor oder so, sondern eben bei einer Zahllast (sprich wir müssen ans Finanzamt etwas bezahlen) so:
1780 Vorauszahlung an 1789 USt. laufendes Jahr.
Am Jahresende werden alle USt-Konten über ein Verrechnungskonto (z.B. 1792) abgeschlossen. Dabei ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine Zahllast. In den meisten Fällen wohl eine Zahllast.. smile... diese wird auf das Konto 1789 USt. laufendes Jahr umgebucht.
Das ist nun auch mein Konto, das in der Bilanz erschein.
Wenn ich im neuen Jahr die EB-Werte vortrage, dann wird dieser Betrag auf dem Konto 1790 USt.-Vorjahre vorgetragen und gleicht sich dann natürlich aus, sobald ich die Zahlung gemacht habe oder der Betrag vom Finanzamt eingezogen wurde.
Wenn man die USt.-Konten anders abschließt oder ggf. gar nicht abschließt (das geht ja auch), dann ist der Ablauf sicherlich anders.
Grüße
Alex