Umsatzsteuerpflicht für Handelsunternemen

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Umsatzsteuerpflicht für Handelsunternemen
Liebe Forumteilnehmer,

ich habe folgende Frage: Ist ein Einzelunternehmen, das Waren veräußert, in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig oder gilt da die Jahresumsatzgrenze von 17.500,- genauso?

Vielen Dank und ein wunderschönes Wochenende.
Die Umsatzsteuerpficht hängt nicht an der Unternehmensart, sondern an der Teilhabe am Geschäftsverkehr. Und die Paragraphen gelten für alle gleich. Nur bitte beachten:
Im § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG wird in die Grenze von 17.500 Euro auch die (fiktiv) auf die Umsätze entfallende Umsatzsteuer eingerechnet
("... wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der daraif emtfallenden Steuer ...."). Also im Endeffekt wird es bei Umsätze ab 14,700 Euro knapp mit dem Kleinunternehmer.
@Igor
ja natürlich. also optional freiwillig. du kannst dann aber auch keine Vorsteuer geltend machen

Der Begriff Kleinunternehmer ist eigentlich nur ein Begriff für die Besteuerung.
Das hat wenig mit deiner Rechtsform  (Einzelunternehmer) zu tun.

Ich würde mich auf Aussagen in diesem Forum nicht verlassen. ist nicht das erste Mal, dass hier nur Halb- Unwahrheiten aus dem Netz präsentiert werden.

Zitat
sogehts schreibt:
Die Umsatzsteuerpficht hängt nicht an der Unternehmensart, sondern an der Teilhabe am Geschäftsverkehr. Und die Paragraphen gelten für alle gleich. Nur bitte beachten:
Im § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG wird in die Grenze von 17.500 Euro auch die (fiktiv) auf die Umsätze entfallende Umsatzsteuer eingerechnet
("... wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz  zuzüglich der daraif emtfallenden Steuer  ...."). Also im Endeffekt wird es bei Umsätze ab 14,700 Euro knapp mit dem Kleinunternehmer.

wie kann man nur solchen Unfug verbreiten???
Weil man keine Ahnung hat oder zu faul ist selber zu recherchieren???
Da wird ein im Netz leider verbreiteter Satz gerne mal benutzt, der hinten und vorne falsch ist!

Den habe ich vor Jahren auch gesehen und mir kam das gleich suspekt vor. so ist das halt...  8)  :idea:

Ist also falsch! 17.500 sind der Umsatz und da muss man nicht Steuer oder sonstwas ein- oder rausrechnen.
Der Schwachsinn steht auch nirgends im § 19.....nirgends!!!!! Somit ist sogar noch falsch zitiert.

14,700 Umsatz und knapp.. wenn ich so was lese (wenn dann netto Umsatz, oder??) ... 17.500 ist die Grenze und fertig! Umsatz ist Umsatz und das brutto! hat man 18.000 werden EVENTUELL 19% Umsatzsteuer fällig und die 18.000 werden als brutto angesehen. Wie man das dann in der EKS macht ist nicht das Problem vom FA. I. d. R. ist es ja dann ein neues Jahr in dem die Zahlung rausgeht.

richtig zitiert steht da im §19 (3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1
Tipp: steuerbare Umsätze sind nicht netto Umsätze so wie du es schreibst! Sondern alle die, wie dann weitergeführt wird, keine Ausnahmen sind.
Also alle Umsätze und die Grenze ist 17.500 und nicht 14.700 ! Wo steht das eigentlich???

google hilft eigentlich, manchen wohl nicht.


Außerdem erst wenn es das 3. Jahr passiert.

Z. B.
17.000 Jahr 1
18.000 Jahr 2 (sogar bis 50.000!)
17.000 Jahr 3
bleibt alles beim Kleinunternehmer!

Nachtrag:
Vermutlich ist der von "so gehts " zitierte Teil einfach irreführend:
...wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
...

zuzüglich der darauf entfallenden Steuer  <--- das muss da zwangsläufig drin stehen, damit es hinterher keine Diskussionen gibt was netto und was brutto ist.
kommt man über die 50.000 ist das brutto , da Steuer inklusive und man muss nicht darauf noch Steuer zahlen, was mehr wäre.

Da aber bis 17.500 überhaupt keine Steuer ausgewiesen oder Vorsteuer gezogen wird, ist diese Aussage solange völlig uninteressant. Daher muss doch schon die Logik greifen...???
Bearbeitet: tomjones99 - 23.02.2018 23:03:45
@tomjones99

Und du hast die Wahrheit schon als Baby eingetrichtert bekommen?
Lies bitte einmal mein Zitat ganz:
Zitat
sogehts schreibt:
("... wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der daraif emtfallenden Steuer ...."). Also im Endeffekt wird es bei Umsätze ab 14,700 Euro knapp mit dem Kleinunternehmer.
Hier steht eindeutig der "Gesamtumsatz ZUZÜGLICH der darauf entfallenden Steuer

Wir machen hier keine Steuerberatung - und nur der darf hier definitiv sagen, was richtig ist. Ich richte mich nach meinem.
Vielen vielen Dank für eure Antworten!
Zitat
sogehts schreibt:

Lies bitte einmal mein Zitat ganz:
Zitat
sogehts schreibt:
("... wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der daraif emtfallenden Steuer ...."). Also im Endeffekt wird es bei Umsätze ab 14,700 Euro knapp mit dem Kleinunternehmer.
Hier steht eindeutig der " Gesamtumsatz ZUZÜGLICH der darauf entfallenden Steuer .

ich habs für dich mal fett gemacht, was deine Schwachsinnsaussage ist. Du verstehst es halt immer noch nicht. Daher legst du den Rest, den du mir hier als von mir nicht gelesen unterstellst, falsch aus.
Bei Kleinunternehmern gibts kein Brutto und Netto beim Umsatz , sondern nur Gesamtumsatz
Ich hatte in meinem letzten Teil angedeutet warum das Wort Steuer da erwähnt wird. Es ist wichtig für die Folgejahre. Insbesondere ob die Steuer auf den Umsatz drauf kommt oder schon drin ist. Aber das begreifst du eh nicht.


Zitat
sogehts schreibt:

Wir machen hier keine Steuerberatung - und nur der darf hier definitiv sagen, was richtig ist. Ich richte mich nach meinem

das bezweifle ich, Name und Anschrift von dem der so was behauptet?
Wobei erfahrungsgemäß haben davon, aufgrund der seltenen Klienten aus dem Bereich, auch wenig Ahnung davon...

Zitat
sogehts schreibt:
@tomjones99

Und du hast die Wahrheit schon als Baby eingetrichtert bekommen?

offensichtlich mehr als du ! Gute Gene werden vererbt.

inkl. ne Portion Logik.

nach deiner wäre  die Grenze 14.700 Umsatz , da ja die Steuer noch dazukommt. Und was ist wenn der Kleinunternehmer 17.000 Umsatz hat?? erklär mal
14.700 ist eine Zahl die immer noch nirgends auftaucht im $19... zeigs mir wo !!! Alleine daher sollte man schon die "Unlogik" merken
@tomjones99:

natürlich - du hast es von deinen Eltern (und anderen Vorfahren geerbt! Das erklärt natürlich alles, da darf man dann andere Meinungen einfach einmal so herunterkanzeln.
Aber deine oberlehrerhafte Art geht mir auf den Senkel - das hat nichts mit Logik zu tun, sondern mit Textinterpretation eines Gesetzes.
Und ich bin jetzt hier aussen vor.
Meinungen??? Seit wann gibt es bei eindeutigen Sachen Meinungen?
Alleine das erklärt dein Unkönnen!!! Typisches Heulsusenverhalten im Netz..."ist aber meine Meinung *heul* "...
Und beweist wie unfähig du bist, konstruktive Kritik anzunehmen bzw, einzusehen, dass du falsch liegst, obwohl das Gegenteil deiner "ansicht" eindeutig belegt wird.

Eine Meinung kann man bei anderen Dingen haben haben nicht hier. Die Lage ist eindeutig geregelt: 17.500 Umsatz. fertig!
Netto und brutto gibt es bei der Kleinunternehmerregellung nicht. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum!

Eine Meinung sollte man auch begründen können, insbesondere hier wo es zwingend erforderlich ist. Kannst du nicht.

Ansonsten ist meine Meinung auch, dass die Erde eine Scheibe ist. Ich kanns nicht beweisen, Gegenbeweise liegen vor, aber es ist meine Meinung!
und die musst du akzeptieren.
lächerlich

edit
und selbst verständlich hat es was mit Logik zu tun. Denn wenn es kein Brutto Netto gibt, kann es LOGISCHERWEISE keine 14.700 netto Grenze geben
was für ne Lachnummer
Bearbeitet: tomjones99 - 26.02.2018 14:43:02
Seiten: 1
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