Umsatzsteuerpflicht oder Treuhand?

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Umsatzsteuerpflicht oder Treuhand?
Guten Tag  :wink1: ,

ich hätte mal eine Frage wo ich mich schon ein wenig informiert habe, jedoch sind die Informationen nur sehr wenige.

Es geht um folgendes (Ich erkläre es mal mit einem Beispiel):

Es gibt einen Hallenbetreiber der hat 10 Tischtennis - Tische. Nun hält er regelmäßig Turniere ab. Bevor man bei einem Turnier mit machen kann muss man sich bei Ihm TT Punkte (Einkaufchips) einwechseln. Wenn man ein Spieler sich nun bei einem Turnier Tisch anmeldet muss er 5 TT Punkte einzahlen. Der Gewinner des Turniers bekommt alle Chips abzgl. einer Hallengebühr von 2 TT Punkten. Beim Ende der Veranstaltung können die TT Punkte wieder in Geld gewechselt werden oder bis zum nächsten Turnier behalten werden. Bitte beachtet das es hier nicht um Glückspiel handelt da bei Tischtennis nicht das Glück sondern die Fähigkeiten der Spieler das Ergebniss beeinflusst und somit Gewinnspiel ist.
So nun zu meinen Fragen :denk: :

Muss der Hallebetreiber auf die Herrausgegeben Punkte Steuer zahlen oder ist das Treuhandgeld da das gewechselte Geld ja immer noch dem Spieler gehört. Falls es Treuhandgeld ist muss da irgendwas beachtet werden? Braucht man dafür eine Erlaubnis?

Die Hallengebühr betrifft das nicht, diese wird normal versteuert.

Vielen Dank schon mal fürs lesen des Beitrags und für alle Antworten.  :)
Bearbeitet: nOx - 07.01.2013 11:50:42
Hallo nOx,

ich sehe in der Herausgabe dieser TT grds. keine Pflicht, diese Vorgänge der Umsatzsteuer bzw. der Ertragsteuer zu unterwerfen. Meines Erachtens handelt es sich hier um einen "Tausch" von Bar-bzw. Bezahlmitteln.

Verlgeichbar ist dies mit dem Kauf von Geschenkgutscheinen bei einem Händler (z. B. einen Warenhaus für Lebensmittel). Dieser Tausch von Bargeld in Gutscheine löst auch hier keine Versteuerung aus. Erst wenn eine Leistung mit den Gutscheinen "bezahlt" wird (vergleichbar die Entrichtung der Hallengebühr mit 2 TT) ist diese Leistung der USt und wahrscheinlich auch der Ertragsteuer zu unterwerfen.

Ob hier eine Genehmigungspflicht für diese Art des "Spielbetriebs" vorliegt, kann ich leider nicht beurteilen.

Gruß Martin
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