UST bei sonst.Dienstleistgn auf elektr.erbrachten Weg

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
UST bei sonst.Dienstleistgn auf elektr.erbrachten Weg, UST bei sonst.Dienstlstgn auf elektr.erbrachten Weg
UN aus Deutschland erbringt sonstige EDV Beratungsdienstleistungen (Trainee). Es handelt sich um Datenbanksysteme mit speziellen Kenntnissen , wo Einweisungen zu machen sind.

Ist es erforderlich das der UN auch vor Ort beim Kunde sein muss so tut er das auch -dies dann auch im EU und Drittland. Hier sind die Rechnungsstellungen eindeutig zu beurteilen.

Aktuell ist der Fall eingetreten das der UN von seinem deutschen inländischen Büro aus eine EDV Dienstleistung erbrachte und das Internet dazu nutzte als Kommunikationsweg.Die Teilnehmer haben sich praktisch via Internet auf seinen PC eingewählt (Webinar) .

Der Kunde des deutschen UN ist ein internationaler  Kunde mit Betriebsstätten sowohl im In- und Ausland. Der Kunde möchte nun gern vom leistenden deutschen UN eine stfreie Rechnung mit UST Idtnr haben für eine seiner EU Betriebsstätten und beruft sich auf das" Empfängerprinzip"

Hinweis:Der Vorgang soll als normale deutsche Inlandsrechnung mit deutscher Ums.Steuer fakturiert und versteuert werden.

Es ist die Frage aufgetreten ob die Rechnung als normale Inlandsrechnung auf eine dt.Betriebsstätte auszustellen wäre oder  ob die Rechnung auf die EU Betriebsstätte mit UST IDNR berechtigt ist zu verlangen für diesen speziellen Fall?
Wie verhält es sich richtig?
Bearbeitet: BelegMZ - 10.03.2016 19:08:54
Hallo BelegMZ,

aus meiner Sicht liegt hier eine sonstige Leistung vor, das dazu das Internet benutzt wird spielt keine Rolle. Ort der sonstigen Leistung ist der Sitz des Leistungsempfängers. Wird die Leistung an eine Betriebsstätte ausgeführt, ist dort der Ort der sonstigen Leistung (§3a Abs. 2 UStG). Liegt dieser nicht in Deutschland, ist eine Rechnung ohne USt zu stellen. Bei EU-Ausland mit dem Zusatzhinweis auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft.

MfG
ok. Zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe zwischenzeitlich noch in den USt RL zu §3a UStG rein geschaut.....

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustae/abs3a.2..html

im Absatz 5 war ein Querverweis zu  Artikel 24a Abs. 1 MwStVO. Den hab ich dann noch aufgesucht...und bin auf diese interessante PDF hier gestossen...

http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerrecht/suche,t=umsatzsteuer-bei-grenzueberschreitend-erbrachten-elektronischen-dienstleistungen,did=1086838.html?view=renderPdf

In der PDF auf Seite 7 fand ich dann diese Vermutungsregel - die ist scheinbar neu?


...Zitat:  Ist dies praktisch nicht oder nicht mit an Sicherheit grenzender Sicherheit möglich, geben die neuen Artikel 24a und Artikel 24b MwStVO Leitlinien vor, wie der Ort der Besteuerung mittels Vermutungsregelungen dennoch bestimmt werden kann....

*******
Bleibt es nun noch bei §3a UStG bei dem Ort des Leistungsempfängers oder hat sich der Ort womöglich auf den Leistenden ( UN aus D) verschoben....

Nach all dem Gelesenen habe ich  aktuell den Eindruck, das durch den Kommunikationsweg INTERNET sich der Leistungsort zum Leistungserbringer verschoben haben könnte. Für mich aus dem Grund weil, die zu schulenden Personen durch den gewählten Kommunikationsweg INTERNET praktisch dann vor Ort waren und den erhaltenen Wissens INPUT so auch gleich verwerten konnten. Der Internet  Anschluss des Leistungserbringers - hier der UN aus Deutschland ist  dann der Ort der Leistungserbringung?

Fragen über Fragen....?
Bearbeitet: BelegMZ - 11.03.2016 16:07:53
Hallo BelegMZ,

nicht verwirren lassen. Der genannte Artikel bezieht sich auf Leistungen die auf elektronischem Weg erbracht werden. Wichtig ist hierbei der Teilaspekt der Definition zu solchen Leistungen:

"deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationstechnologie
nicht möglich wäre"

Es geht hier vor allem um Download von Programmen oder APP´s und ähnlichem.

In Ihrem Fall bleibe ich bei meiner Auffassung vom 11.03.

Wichtig ist auch zu beachten wer Leistungsempfänger ist, nämlich derjenige der die Rechnung bekommt.  Bei Betriebsstätten muss auch die Rechnung an diese gehen.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

MfG
Bearbeitet: ArnoGe - 15.03.2016 19:02:29
Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich um eine auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung handelt, wenn der Empfänger Unternehmer ist (was ich hier nach der Sachverhaltsschilderung mal unterstelle). Unternehmer gehören nämlich nicht zum Kreis der in § 3a Absatz 5 UStG genannten Leistungsempfänger. Abgesehen davon würde ich eine elektronisch erbrachte DL auch verneinen (vgl. Abschnitt 3a.12 Absatz 3 Nummer 9 und Absatz 6 Nummer 3 UStAE).

Daher greift der Grundsatz des § 3a Absatz 2 UStG, d.h. Sitz des Unternehmers bzw. Ort der Betriebsstätte ist entscheidend. Sofern die Schüler im In- und Ausland gesessen haben, wäre das Entgelt linear nach Köpfen aufzuteilen. Für die Schüler in den ausländischen Betriebsstätten Rechnung ohne Steuerausweis, für die in den inländischen Betriebsstätten mit Steuerausweis.
Bearbeitet: gustav - 15.03.2016 20:01:11
vielen Dank für die Infos. Eine weitere Frage die sich mir auch noch stellt: wie relevant ist die Bestelleradresse hier für diesen Fall? oder ist das unerheblich .Vielen Dank vorab
Die sonstige Leistung wird an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt, oder - falls die Leistung an eine Betriebsstätte erbracht wird - an der er eine Betriebsstätte unterhält. Weicht die Bestelladresse hiervon ab, ist sie unerheblich.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil eines bodenständigen Unternehmens, das seit 1936 mit Herz und Verstand Landwirte, Gartenbauer und Gewerbetreibende begleitet. Wir legen viel Wert darauf, nah am Menschen zu sein: nah an unseren fast 600 Mitarbeitenden und nah an unseren Mandantinnen und... Mehr Infos >>

Leitung Business Controlling (m/w/d)
Zu den Hekatron Unternehmen gehören inzwischen über 1.000 engagierte und ambitionierte Mitarbeitende. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie im Brandfall geschützt sind. Diese Verantwortung verbindet uns entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Um unsere Kolleginnen und... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Zur Verstärkung unseres Finanzteams suchen wir eine engagierte und fachlich versierte Persönlichkeit, die in enger Zusammenarbeit mit unserem CFO die Finanzprozesse mitgestaltet. Die Position ist in Teilzeit mit flexibler Wochenstundenanzahl zu besetzen und bietet eine langfristige Perspektive in... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellte (m/w/d)
Seit 2013 bin ich selbständiger Steuerberater. Unser Büro befindet sich im Hamburger Stadtzentrum in der Nähe der Laeiszhalle. Der Tätigkeitsschwerpunkt meines Teams liegt insbesondere in der nationalen Steuerberatung von mittelständischen Unternehmen und ihrer Gesellschafter, Freiberufler sowie ... Mehr Infos >>

Controller (w/m/d) Supply Chain Finance
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbereich wirkt die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mit ihren ca. 5.700 Mitarbeitenden in rund 3... Mehr Infos >>

Buchhalter/-in (m/w/d) im Bau-, Projekt- und technischen Gebäudemanagement
Das Globana Village am Flughafen Leipzig/Halle besteht aus dem „Fashion-Campus“ um das MMC Mitteldeutsches Mode Center, welches mit über 200 Showrooms namhafter Modemarken und seinen Modemessen die zentrale Distributions- und Beschaffungsplattform für die Modeindustrie und den Modefachhandel in d... Mehr Infos >>

Teamlead Finance & Accounting (m/w/d)
Was als Zusammenschluss bedeutender Getränkehändler und Logistiker begann, hat sich nun zu einem starken Unternehmen entwickelt. Egal ob Berufseinsteiger, Berufserfahrener, Quereinsteiger, Schüler oder Student, der Unternehmenserfolg von Splendid Drinks hat rund 1.400 Gesichter – Menschen, die si... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>