UN aus Deutschland erbringt sonstige EDV Beratungsdienstleistungen (Trainee). Es handelt sich um Datenbanksysteme mit speziellen Kenntnissen , wo Einweisungen zu machen sind.
Ist es erforderlich das der UN auch vor Ort beim Kunde sein muss so tut er das auch -dies dann auch im EU und Drittland. Hier sind die Rechnungsstellungen eindeutig zu beurteilen.
Aktuell ist der Fall eingetreten das der UN von seinem deutschen inländischen Büro aus eine EDV Dienstleistung erbrachte und das Internet dazu nutzte als Kommunikationsweg.Die Teilnehmer haben sich praktisch via Internet auf seinen PC eingewählt (Webinar) .
Der Kunde des deutschen UN ist ein internationaler Kunde mit Betriebsstätten sowohl im In- und Ausland. Der Kunde möchte nun gern vom leistenden deutschen UN eine stfreie Rechnung mit UST Idtnr haben für eine seiner EU Betriebsstätten und beruft sich auf das" Empfängerprinzip"
Hinweis:Der Vorgang soll als normale deutsche Inlandsrechnung mit deutscher Ums.Steuer fakturiert und versteuert werden.
Es ist die Frage aufgetreten ob die Rechnung als normale Inlandsrechnung auf eine dt.Betriebsstätte auszustellen wäre oder ob die Rechnung auf die EU Betriebsstätte mit UST IDNR berechtigt ist zu verlangen für diesen speziellen Fall?
Wie verhält es sich richtig?
Ist es erforderlich das der UN auch vor Ort beim Kunde sein muss so tut er das auch -dies dann auch im EU und Drittland. Hier sind die Rechnungsstellungen eindeutig zu beurteilen.
Aktuell ist der Fall eingetreten das der UN von seinem deutschen inländischen Büro aus eine EDV Dienstleistung erbrachte und das Internet dazu nutzte als Kommunikationsweg.Die Teilnehmer haben sich praktisch via Internet auf seinen PC eingewählt (Webinar) .
Der Kunde des deutschen UN ist ein internationaler Kunde mit Betriebsstätten sowohl im In- und Ausland. Der Kunde möchte nun gern vom leistenden deutschen UN eine stfreie Rechnung mit UST Idtnr haben für eine seiner EU Betriebsstätten und beruft sich auf das" Empfängerprinzip"
Hinweis:Der Vorgang soll als normale deutsche Inlandsrechnung mit deutscher Ums.Steuer fakturiert und versteuert werden.
Es ist die Frage aufgetreten ob die Rechnung als normale Inlandsrechnung auf eine dt.Betriebsstätte auszustellen wäre oder ob die Rechnung auf die EU Betriebsstätte mit UST IDNR berechtigt ist zu verlangen für diesen speziellen Fall?
Wie verhält es sich richtig?
Bearbeitet:
BelegMZ - 10.03.2016 19:08:54