Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt.
Ein Galerist vermittelt einem Künster mit Sitz in D einen Verkauf seines Kunstwerkes an einen Künstler in einem Drittland. (Kunstwerk wird nicht durch die Galerie verkauft, nur reine Vermittlung, für die der Galerist eine Vermittlungsprovision erhält)
Welchen Steuersatz kann der Galerist nun bei seiner Provisionsrechnung an den Künster ansetzen?
19 %, weil der Künstler in D sitzt? Keine USt, weil das Kunstwerk in ein Drittland gegangen ist, und der Künstler bei seiner Rechnung wegen Steuerbefreiung bei Lieferung in Drittland auch keine Steuer geltend gemacht hat? Ist der Ort der Leistungserbringung in D oder im Drittland wo das Kunstwerk hingesandt wurde?
Danke für eure Hilfe
Grüsse
ich habe folgenden Sachverhalt.
Ein Galerist vermittelt einem Künster mit Sitz in D einen Verkauf seines Kunstwerkes an einen Künstler in einem Drittland. (Kunstwerk wird nicht durch die Galerie verkauft, nur reine Vermittlung, für die der Galerist eine Vermittlungsprovision erhält)
Welchen Steuersatz kann der Galerist nun bei seiner Provisionsrechnung an den Künster ansetzen?
19 %, weil der Künstler in D sitzt? Keine USt, weil das Kunstwerk in ein Drittland gegangen ist, und der Künstler bei seiner Rechnung wegen Steuerbefreiung bei Lieferung in Drittland auch keine Steuer geltend gemacht hat? Ist der Ort der Leistungserbringung in D oder im Drittland wo das Kunstwerk hingesandt wurde?
Danke für eure Hilfe
Grüsse