Hallo,
ich vermittle auf einer Website Reisen für ein Hotel-Portal mit Sitz in der EG.
Ich selbst habe eine hier in D gegründete UG.
Nun habe ich folgenden Sachverhalt.
Ein Kunde bucht im Februar eine Reise für März.
Die Gutschrift erfolgt vom Portalbetreiber nach der Abreise im März, wird aber nicht ausgezahlt, da die Beträge erst bis zu einem Maximum gesammelt werden.
Es gibt dazu auch noch keine Rechnung, da keine Überweisung. Also weißt ich auch nicht, ob MwSt ausgewiesen wird auf der Zahlungsavise, gehe aber nicht davon aus wegen 'reverse-charge-Verfahren'.
Nun würde ich gerne wissen, wie ich hier die Vorsteuer anzumelden haben nach Sollversteuerung. Gibt es eine Möglichkeit die Vorsteuer erst nach erhalt der Rechnung zu deklarieren? Genauso weiß ich auch nicht wie der Sachverhalt zu buchen ist, da der Umsatz bisher nur virtuell ist und ich keine Angaben zur Besteuerung habe.
Ich würde mich über Hilfestellungen sehr freuen.
Viele Grüße, Philip
ich vermittle auf einer Website Reisen für ein Hotel-Portal mit Sitz in der EG.
Ich selbst habe eine hier in D gegründete UG.
Nun habe ich folgenden Sachverhalt.
Ein Kunde bucht im Februar eine Reise für März.
Die Gutschrift erfolgt vom Portalbetreiber nach der Abreise im März, wird aber nicht ausgezahlt, da die Beträge erst bis zu einem Maximum gesammelt werden.
Es gibt dazu auch noch keine Rechnung, da keine Überweisung. Also weißt ich auch nicht, ob MwSt ausgewiesen wird auf der Zahlungsavise, gehe aber nicht davon aus wegen 'reverse-charge-Verfahren'.
Nun würde ich gerne wissen, wie ich hier die Vorsteuer anzumelden haben nach Sollversteuerung. Gibt es eine Möglichkeit die Vorsteuer erst nach erhalt der Rechnung zu deklarieren? Genauso weiß ich auch nicht wie der Sachverhalt zu buchen ist, da der Umsatz bisher nur virtuell ist und ich keine Angaben zur Besteuerung habe.
Ich würde mich über Hilfestellungen sehr freuen.
Viele Grüße, Philip