Hallo Anni,
ja kann man so sehen, ist dann aber aus meiner Sicht nicht richtig.
Ich schreib dir mal, wie ich es sehe, (weiter ausgeholt)
- Das Autohaus kauft ein Auto und aktiviert es und schreibt es sagen wir mal über 6 Jahre ab.
Dieses Auto wird verleast, bleibt aber in der Bilanz des Autohauses, da "klassisches" Leasing.
(Ist das o.g. so richtig, oder gehört euch das Auto gar nicht, das Ihr verleast ? )
Somit hat das Autohaus monatlich Erlöse in Höhe der Leasingrate und der Leasingnehmer Aufwand in Höhe der Leasingrate.
Die Abschreibung von dem Auto hat erstmal nichts mit dem Leasing zu tun.
Jetzt ist das Leasing z.B. 3 Jahre vorbei und es erfolgt eine Schlussrechnung für Dellen / Km usw.
Dies muss aber (siehe Anmerkung Gustav) OHNE Umsatzsteuer/Vorsteuer sein (echter Schadensersatz).
Davon abgesehen, kann ich auch jetzt zwischen dem Schadensersatz und dem Auto im Anlagevermögen, noch keine Beziehung herstellen.
Da eigentlich z.B. 10 000 Mehrkilometer hin oder her, oder eine kleine Delle/Kratzer mit der AFA abgegolten ist. Eine außerplanmäßige Abschreibung, sehe ich
bei so vermutlich "kleinen" Beträgen im Vergleich zum Preis des Autos nicht.
Ich könnte mir nur vorstellen, dass dieses Auto jetzt als Gebrauchtwagen verkauft werden soll und deshalb umgegliedert wird, vom Anlagevermögen ins Umlaufvermögen als "Handelsware" hier könnte ich mir ggf noch eine weitere Abschreibung vorstellen auf den Zeitwert/Marktwert, der mit Sicherheit niedriger liegen dürfte, da der Wertverlust nicht linear verläuft (wie die AFA) beim KFZ gerade in den ersten beiden Jahren.
Ich würde aber dies trotzdem nicht mit "Vorsteuer" und "verminderten Anschaffungskosten" in Verbindung bringen, logisch ist dies für mich so wie oben aufgeführt.
Deine Version, finde ich immer noch "seltsam"
schönen Gruß
Maik
ja kann man so sehen, ist dann aber aus meiner Sicht nicht richtig.
Ich schreib dir mal, wie ich es sehe, (weiter ausgeholt)
- Das Autohaus kauft ein Auto und aktiviert es und schreibt es sagen wir mal über 6 Jahre ab.
Dieses Auto wird verleast, bleibt aber in der Bilanz des Autohauses, da "klassisches" Leasing.
(Ist das o.g. so richtig, oder gehört euch das Auto gar nicht, das Ihr verleast ? )
Somit hat das Autohaus monatlich Erlöse in Höhe der Leasingrate und der Leasingnehmer Aufwand in Höhe der Leasingrate.
Die Abschreibung von dem Auto hat erstmal nichts mit dem Leasing zu tun.
Jetzt ist das Leasing z.B. 3 Jahre vorbei und es erfolgt eine Schlussrechnung für Dellen / Km usw.
Dies muss aber (siehe Anmerkung Gustav) OHNE Umsatzsteuer/Vorsteuer sein (echter Schadensersatz).
Davon abgesehen, kann ich auch jetzt zwischen dem Schadensersatz und dem Auto im Anlagevermögen, noch keine Beziehung herstellen.
Da eigentlich z.B. 10 000 Mehrkilometer hin oder her, oder eine kleine Delle/Kratzer mit der AFA abgegolten ist. Eine außerplanmäßige Abschreibung, sehe ich
bei so vermutlich "kleinen" Beträgen im Vergleich zum Preis des Autos nicht.
Ich könnte mir nur vorstellen, dass dieses Auto jetzt als Gebrauchtwagen verkauft werden soll und deshalb umgegliedert wird, vom Anlagevermögen ins Umlaufvermögen als "Handelsware" hier könnte ich mir ggf noch eine weitere Abschreibung vorstellen auf den Zeitwert/Marktwert, der mit Sicherheit niedriger liegen dürfte, da der Wertverlust nicht linear verläuft (wie die AFA) beim KFZ gerade in den ersten beiden Jahren.
Ich würde aber dies trotzdem nicht mit "Vorsteuer" und "verminderten Anschaffungskosten" in Verbindung bringen, logisch ist dies für mich so wie oben aufgeführt.
Deine Version, finde ich immer noch "seltsam"

schönen Gruß

Maik
Bearbeitet:
sroko - 30.06.2015 13:16:20
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK