Vorsteuer oder Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung?

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Vorsteuer oder Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung?, Mehrkilometer bei Leasingfahrzeuge ist bei Re-Stellung VSt. oder USt.?
Hallo Anni,

ja kann man so sehen, ist dann aber aus meiner Sicht nicht richtig.

Ich schreib dir mal, wie ich es sehe, (weiter ausgeholt)

- Das Autohaus kauft ein Auto und aktiviert es und schreibt es sagen wir mal über 6 Jahre ab.
 Dieses Auto wird verleast, bleibt aber in der Bilanz des Autohauses, da "klassisches" Leasing.
(Ist das o.g. so richtig, oder gehört euch das Auto gar nicht, das Ihr verleast ? )

Somit hat das Autohaus monatlich Erlöse in Höhe der Leasingrate und der Leasingnehmer Aufwand in Höhe der Leasingrate.
Die Abschreibung von dem Auto hat erstmal nichts mit dem Leasing zu tun.

Jetzt ist das Leasing z.B. 3 Jahre vorbei und es erfolgt eine Schlussrechnung für Dellen / Km usw.
Dies muss aber (siehe Anmerkung Gustav) OHNE Umsatzsteuer/Vorsteuer sein (echter Schadensersatz).

Davon abgesehen, kann ich auch jetzt zwischen dem Schadensersatz und dem Auto im Anlagevermögen, noch keine Beziehung herstellen.
Da eigentlich z.B. 10 000 Mehrkilometer hin oder her, oder eine kleine Delle/Kratzer mit der AFA abgegolten ist. Eine außerplanmäßige Abschreibung, sehe ich
bei so vermutlich "kleinen" Beträgen im Vergleich zum Preis des Autos nicht.

Ich könnte mir nur vorstellen, dass dieses Auto jetzt als Gebrauchtwagen verkauft werden soll und deshalb umgegliedert wird, vom Anlagevermögen ins Umlaufvermögen als "Handelsware" hier könnte ich mir ggf noch eine weitere Abschreibung vorstellen auf den Zeitwert/Marktwert, der mit Sicherheit niedriger liegen dürfte, da der Wertverlust nicht linear verläuft (wie die AFA) beim KFZ gerade in den ersten beiden Jahren.

Ich würde aber dies trotzdem nicht mit "Vorsteuer" und "verminderten Anschaffungskosten" in Verbindung bringen, logisch ist dies für mich so wie oben aufgeführt.
Deine Version, finde ich immer noch "seltsam"  :oops:


schönen Gruß :-)

Maik
Bearbeitet: sroko - 30.06.2015 13:16:20
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

danke für deine Ausführliche Antwort.
Die Autos werden von uns sozusagen vermittelt. Wir bekommen, bei Leasing oder Finanzierung immer den gesamten Betrag ausbezahlt, für uns stellt es erstmals, bei Verkauf, keinen Unterschied dar, ob es geleast oder gekauft wird.
Erst bei der Rückgabe. Während der ganzen Leasing-Laufzeit ist das Auto NICHT in unserem Bestand.

Deswegen wird es ja dann in den Gebrauchtwagen-Bestand gebucht, nicht in den Neuwagen-Bestand ;)

Und mit dem verminderten Anschaffungswert meinte ich dann letztlich den Gebrauchtwagen, welcher wieder von uns angekauft wird.

Vllt. hilft dir das bisschen weiter. ?
Und ich denke natürlich auch weiter, warum und wieso des gemacht wird.

Glaube ich muss wirklich mal unseren Steuerberater fragen gehen :(

Lieben Dank.
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

ok, das sieht man auch mal was ich meine, um aus der Ferne etwas zu Beurteilen, brauch man konkret den ganzen Vorgang, ihr verkauft sozusagen das Auto an die Leasingfirma/Bank und kauft es bei Laufzeitende zurück. Hier kann natürlich wieder Vorsteuer anfallen.  Es kommen immer mehr Details ans "Licht"

Aber ich versuche jetzt gar nicht weiter, da ich weder die Buchungen sehe, noch die weiteren Details kenne. Es ist ja auch das wichtigste gesagt worden, meine ich :-)

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

ja, ich dachte wirklich dass ich das wesentliche erwähnt habe, und hab doch die hälfte vergessen.. Sorry ;(

Aber soweit hast du mir sehr gut weitergeholfen .. Lieben Dank hierfür..

Schönen sonnigen und streßfreien Tag,

Anni
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