Vorsteuer oder Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung?

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Vorsteuer oder Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung?, Mehrkilometer bei Leasingfahrzeuge ist bei Re-Stellung VSt. oder USt.?
Guten Tag zusammen,

hab mal ne Frage, mache die Buchhaltung in einem Autohaus und haben da aktuell eine Rechnung zu schreiben für einen Leasing-Rückläufer. Dieser hat zu viele Km gefahren und die Differenz wird diesem lt. Vertrag in RE gestellt.

Der ermittelte Betrag für die Mehrgefahrenen Kilometer ist dann in die Vorsteuer mit einzubringen, oder in die Umsatzsteuer?

Wir verwenden den Kontenplan unseres Herstellers im Kfz-Bereich (angelehnt an SKR51)

Danke für eure schnellen und verbindlichen Antworten im Voraus.

MfG
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Guten Tag,

die Frage an sich ist ja, ob es sich hier um einen Umsatz handelt, dann wäre es ja ganz klar die Umsatzsteuer, ohne Frage.
Doch ist es eher eine Schadensersatz-Leistung, welche keinen Erlös darstellt, sondern durch die Leasing-Gesellschaft in Rechnung gestellt wird. Ist es dann doch eher die Vorsteuer?

Oder denk ich einfach nur zu "verdreht"? ;o)

Die Frage kam daher auf, da wir bei der Kontroll-Verprobung der Vorsteuer eine Differenz hatten, genau auf den Betrag. Welcher in der Umsatzsteuer eingelaufen ist, aber allerdings wohl in die Vorsteuer gehört. Dann hat er kein Problem mehr damit und "spuckt" keinen Fehler aus ;o(

Und ich würde eben gerne den Hintergrund dafür verstehen, warum dies in die Vorsteuer einlaufen soll ..

Danke vielmals für Eure Antworten im Voraus.

MfG,
Anni
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Kann mir hier vllt. jemand weiterhelfen? Wäre wirklich sehr hilfreich...

Es geht ja nur darum, ob es auf das Konto

1575 (Vorsteuer) oder
1775 (Umsatzsteuer) kommt??

Danke!
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Hallo Anni,

erstmal, wenn es Schadensersatz wäre (echter) dann wäre es ganz ohne Umsatzsteuer.

Ich sage mal die Rechungen von euch an euren Kunden ist ein Umsatz mit Umsatzsteuer.
Und die Rechnung, die Ihr von der Leasinggesellschaft bekommt, ist dann mit Vorsteuer.

schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

die Lösung lässt sich in Abschnitt 1.3 Absatz 17 UStAE nachlesen: Der Minderwertausgleich für Schäden am Fahrzeug stellt echten Schadenersatz dar, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Für den Ausgleich von Mehrkilometern fällt hingegen Steuer an.

Gruß
Gustav
Hallo,
danke für eure Antworten..

Das hört sich plausibel an, Gustav.. Ja der Schadensersatz ist natürlich umsatzsteuerneutral, und wird auch dem Kunden nicht weiterberechnet..
Dennoch versteh ich eben unser System nicht, da die Steuer für die Mehrkilometer auf dem Vorsteuer Konto verbucht wird, wenn auch im Soll.. Ich dachte, es gibt dafür einen für mich verständlichen Hintergrund :(

Ansich ist es natürlich erstmals ein Umsatz, welcher unser Unternehmen macht.. Das ist ausser Frage.. Aber ob es wirklich als Umsatz gewertet werden kann, das ist die weitere Frage ;) und eben das wichtigste davon, wie es mit der Steuer aussieht..

VG,
Anni
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Hallo Maik,

danke dir auch für deine Antwort.. Vom ersten Blick geb ich dir recht.. Aber unser System bucht es ausschließlich in die Vorsteuer, und das verstehe ich nicht :(

VG,
Anni
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Hallo Anni,

ja das macht erstmal so keinen Sinn, allerdings muss ich auch ehrlich sagen, das deine Beschreibung für außenstehende doch sehr "Vage" ist um etwas konkretes zu sagen.

Beschreib doch mal wer, wem etwas in Rechunng stellt und vielleicht den genauen Buchungssatz ein (aber bitte keine KontoNummern) sondern so wie "Vorsteuer" an "Erlöse" o.ä.

Danke

schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

der Sachverhalt:

Wir stellen dem Kunden, lt. Vertrag, die Mehr gefahrenen Kilometer in Rechnung.

3200 Gebrauchtwagen m. VSt.         an           Kunde
1575 Vorsteuer

Das wird Systemtechnisch so gebucht.

Es wird auf das Fahrzeug gebucht, da ja der EK dadurch gemindert wird. Verminderte Anschaffungskosten.

Hoffe, damit kannst du schon mal was anfangen??

Vielen Dank,
VG
Anni
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Hallo Maik,

ok, wenn ich jetzt so darüber nachdenke und den Buchungssatz so vor Augen habe, kann ich es verstehen, dass es auf das Vorsteuer-Konto und nicht das Umsatzsteuer-Konto gebucht wird.

Da sich ja die Anschaffungskosten vermindern, vermindert sich ja dadurch zwangsläufig auch die dafür fällige Vorsteuer, welche ja somit richtig in Soll gebucht ist.

Jepp, danke - etz hab ich es verstanden ;)

Manchmal tun so kleine Gedankenanstöße doch gut, um endlich vom Eck rauszukommen und es klar vor sich zu sehen :)

Merci (y)

VG,
Anni
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