Vorsteuer / Umsatzsteuer - Gutschrift nach Österreich für Speditionsleistungen

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Hallo!

für mich persönlich steht die 1. Ust-Voranmeldung an....und ich bin verwirrt...vielleicht kann mir jemand zu dem Sachverhalt eine Antwort geben:

Ein österreichisches Unternehmen erbringt für uns Speditionsleistungen.
Dafür erhalten Sie von uns einen Gutschrift. (Hinweis: Der UN ist bei uns als Kreditor angelegt)
Was ist mit der Mwst wenn
1. der Ort der Lieferung / Leistung Deutschland ist
2. der Ort der Lieferung / Leistung Österreich ist

Bis jetzt hat unsere Buchhaltung die Steuer immer mit dem Kennzeichen "Vorsteuer Ausland steuerbar steuerfrei" gebucht....und das macht mich jetzt alles stutzig!

Vielen Dank Für eure Antworten!
Hallo,

ich bin kein Umsatzsteuerexperte und überlasse die Antwort lieber unseren Profi Gustav. Aber ich vermute hier spielt der §3b UStG eine ausschlaggebende Rolle.

Gruß Reaper
Hallo allerseits!

Reaper liegt mit seiner Vermutung vollkommen richtig, den § 3b UStG muss man prüfen. Er kommt vorliegend aber nicht zur Anwendung, da der Sachverhalt vermuten lässt, dass es sich um eine Leistung im B2B-Bereich handelt. § 3b Abs. 3 UStG greift nur, wenn es sich um eine Leistung im B2C-Bereich handelt. Nachzulesen unter http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/

Auch bei Güterbeförderungen gilt der im B2B-Bereich gültige Grundsatz: Der Sitzort des Leistungsempfängers ist Ort der Leistung (§ 3a Abs. 2 UStG), d.h. vorliegend wohl DE, wenn ich davon ausgehen kann, dass rewe_abts Firma hier ansässig ist. Österreich scheidet bei innergemeinschaftlichen Beförderungen als Leistungsort demnach regelmäßig aus. Da der Leistende Ausländer ist, schuldet der Inländer als Leistungsempfänger die deutsche Steuer nach § 13b UStG.

In diesem Zusammenhang zu beachten ist aber das BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2009, in dem geregelt wird, dass deutsche USt nicht erhoben wird, wenn eine Güterbeförderungsleistung tatsächlich ausschließlich im Drittlandsgebiet erbracht wird (z.B. Unternehmer Ö fährt für Unternehmer DE ausschließlich in der Schweiz). Nachzulesen hier: http://www.fides-treuhand.de/fileadmin/content/docs/Veranstaltungen/FIDES-USt_03_06_10/BMF_08_12_2009.pdf

Ich hoffe, das war jetzt nicht allzu verwirrend.

Schönen Abend noch!
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 04.11.2010 20:30:31
Hallo!

also Sitz unseres Unternehmens ist Deutschland. Also ist das ganze für uns jetzt Steuerbar, aber steuerfrei?!  :denk:

Vielen Dank!
Hallo rewe.abt,

dann gehen wir die Sachverhaltsermittlung mal ganz von vorn an:

Deine Firma (=Leistungsempfänger) sitzt in DE. Der Leistende ist der Spediteur mit Sitz in Österreich. Bis hier alles richtig?

Wo finden die Touren statt? Ausschließlich zwischen DE und Ö auf direktem Weg? Auch in anderen Ländern? Wenn ja, welche?

Gruß
Gustav
Ja Sitz unseres UN ist in Deutschland.
Sitz des Leistenden ist Österreich.
Es werden ausschließlich Touren von Deutschland nach Österreich gefahren.
Hallo rewe_abt,

der Ort der Leistung ist denmach in DE belegen (§ 3a Abs. 2 UStG = Sitz des Leistungsempfängers). Der Ö muss also netto fakturieren, Deine Fa. ist Steuerschuldner nach § 13b UStG. Das oben erwähnte BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2009 ist nicht anwendbar.

Gruß
Gustav
Danke für die Erklärung!
Ich nehme an es ist dabei unerheblich, dass nicht die Österreich fakturieren, sondern WIR den Ö eine Gutschrift für die Transporte ausstellen?!
Ja, so ist es. Ich habe meinen kleinen Lapsus erst nach dem Posten bemerkt. Eure Gutschrift muss also netto lauten.

Gruß
Gustav
wunderbar...dann ist das schon mal richtig gelaufen ;o)
Wo muss ich dass dann in dem Elster Online Portal bei der ZM angeben?! Ich finde die Online Version sehr verwirrend :o(
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