Hallo allerseits,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Ich erziele Umsätze durch die Software-Entwicklung. Der Ort der von mir erbrachten "sonstigen Leistung ist Luxemburg (§3a Abs. 2 UStG).
Meine Umsätze sind daher in D nicht steuerbar.
Fraglich ist der Abzug der Vorsteuer für Ausgaben, die mir im Zusammenhang mit meinen nicht steuerbaren Umsätzen entstehen. Mein Steuerberater ist der Meinung, dass der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, wenn "Einkäufe" im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Umsätzen stehen.
Ich sehe das anders. Aus § 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergibt sich, dass der Abzug der Vorsteuer nur dann entfällt, wenn meine Umsätze steuerfrei wären, wenn sie im Inland (statt in Luxemburg) erbracht würden. Dieses ist nicht der Fall, d.h. meine Umsätze wären in D steuerbar und steuerpflichtig, der Abzug der VSt ergäbe sich dann aus § 15 Abs. 1 UStG.
Ich habe vom Steuerberater leider auch keine gesetzliche Grundlage für sein abweichendes Ergebnis bekommen. Kann das jemand nachvollziehen?
Danke & Grüße
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Ich erziele Umsätze durch die Software-Entwicklung. Der Ort der von mir erbrachten "sonstigen Leistung ist Luxemburg (§3a Abs. 2 UStG).
Meine Umsätze sind daher in D nicht steuerbar.
Fraglich ist der Abzug der Vorsteuer für Ausgaben, die mir im Zusammenhang mit meinen nicht steuerbaren Umsätzen entstehen. Mein Steuerberater ist der Meinung, dass der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, wenn "Einkäufe" im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Umsätzen stehen.
Ich sehe das anders. Aus § 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergibt sich, dass der Abzug der Vorsteuer nur dann entfällt, wenn meine Umsätze steuerfrei wären, wenn sie im Inland (statt in Luxemburg) erbracht würden. Dieses ist nicht der Fall, d.h. meine Umsätze wären in D steuerbar und steuerpflichtig, der Abzug der VSt ergäbe sich dann aus § 15 Abs. 1 UStG.
Ich habe vom Steuerberater leider auch keine gesetzliche Grundlage für sein abweichendes Ergebnis bekommen. Kann das jemand nachvollziehen?
Danke & Grüße