Wie rechnet das Finanzamt?

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[ geschlossen ] Wie rechnet das Finanzamt?
Hallo zusammen,

ich bin’s nochmal.
Seit einigen Tagen frage ich mich, wie geht es nach dem Jahresabschluss oder EÜR weiter?
Will sagen, was passiert beim Finanzamt?
Wie kommt es darauf, dass ich für das abgelaufene Geschäftsjahr Steuern in Höhe von… bezahlen muss.

Ich suche entsprechende Literatur oder Skripte, die auch für einen Laien verständlich ist, und diesen „Gesamtkreislauf“ anschaulich erklärt.
Soll ja nicht bis ins kleinste Detail gehen, sondern den "Gesamtzusammenhang" anschaulich erklären.
So nach dem Motto:
"Von der GuV zum Steuerbescheid"
Am besten anhand eines praktischen Beispiels, einer EÜR z.B..

Ich hoffe so ein Buch gibt es schon?! :)

Gruß
Andreas
Was für Steuern meinst du denn die zu bezahlen sind?
Meinst du sowas hier ? :

Ist nur ne Kopie aus Wikipedia: Das Fragezeichen ist ein Minus - bitte beacheten:


Das zu versteuernde Einkommen (Bemessungsgrundlage) wird wie folgt ermittelt:

+  Hinzurechnungsbetrag
-  ausgleichsfähige negative Summe der Einkünfte
=  Zwischensumme

Ermittlung der Einkünfte für das Jahr aus den Einkunftsarten (§ 2 I EStG)

1.Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13–14a EStG)
2.Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15–17 EStG)
3.Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)
4.Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§§ 19–19a EStG)
5.Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
6.Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
7.Sonstige Einkünfte (§§ 22–23 EStG)
= Summe der Einkünfte (bei Zusammenveranlagung: jedes einzelnen Ehegatten)
? Altersentlastungsbetrag für Personen im Kalenderjahr nach Vollendung des 64. Lebensjahres (§ 24a EStG)
? Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, 1308 €
? Freibetrag für Land- und Forstwirte, 670 €/1340 €
= Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE, bei Zusammenveranlagung: beider Ehegatten)
? Verlustabzug (Höchstbetrag beachten!)
? Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind (§§ 10c-10i EStG)
? Vorsorgeaufwendungen, einschließlich Altersvorsorge (§§ 10-10a EStG)
? Freiwillige zusätzliche Altersvorsorge
? Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art
? zumutbare Belastung von …… % des GdE ./.
? Unterhalt an bedürftige Personen
? Ausbildungsfreibetrag
? Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt
? Behindertenpauschbetrag
? Hinterbliebenen-Pauschbetrag
? Pflege-Pauschbetrag
? Kinderbetreuungskosten
? Abzugsbetrag für Förderung des Wohneigentums
+ hinzuzurechnende Einkünfte nach Außensteuergesetz
= Einkommen
? Freibeträge für Kinder, bis 2008 je Kind 5.808 € und ab 2009 je Kind 6.024 € (§ 32 Abs.6 S.1 und 2 EStG)
? Härteausgleich
= Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
Jahressteuer nach Grund-/Splittingtabelle – siehe auch Einkommensteuertarif
+ Jahressteuer nach Sonderberechnung
? Steuerermäßigungen
+ Hinzurechnungen (z. B. Kindergeld, Altersvorsorgezulage)
= Festzusetzende Jahressteuer
? geleistete Vorauszahlungen
? anzurechnende Kapitalertragsteuer
? anzurechnende Lohnsteuer
= Einkommensteuernachzahlung/-erstattung
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Andreas,

ich kann mir kaum vorstellen das du so ein Buch finden wirst.

Eher findest du Bücher die die Themen einzelnd behandeln.

wie da wären: Einkommensteuer/Lohnsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer.

Denn das FA übernimmt den ermittelten Gewinn, sofern keine offensichtl. Fehler enthalten sind, so wie er in der GUV dargestellt ist.


Gruß

Andreas

PS.: wie ich gerade sehe, hat Maik eine Liste der Einkommensteuer dargestellt, eine Hilfestellung beim abarbeiten, der Hinzurechnungen und Kürzungen.
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Danke für eure Antworten Maik und Andreas!

Das zu versteuernde Einkommen, ist die eine Seite der Medaille.

Vielleicht habe ich mich einfach zu kompliziert ausgedrückt.

Mal ganz Laienhaft, wie ich nun einmal einer bin ausgedrückt:
Der Gesellschafter bekommt ein Gehalt, das er versteuert.
Der EinnahmenüberschussRechner versteuert seine Privatentnahmen.
Aber was passiert mit dem Jahresüberschuss der bei der GuV rauskommt?

Diesen Zusammenhang würde ich gerne erst einmal grob verstehen, bevor es ins Detail geht.

Gruß
Andreas
Da wirst du wohl kein eigenes Buch finden,

denn da passiert nicht mehr viel. Der Gewinn der GUV wird vom UN noch den steuerrechtl. Gesetzen angepasst und dann übernimmt das FA den Gewinn bei der Festsetzung.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ja Andreas, wie Andreas schon geschrieben hat  :lol:  

Du musst von deiner Privatentnahme wegkommen ! Vereinfacht gesagt ist die GuV die zählt.
Wenn nur die Entnahmen zählen würden, wären bestimmt viele Unternehmer ganz sparsam  :lol:

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Andreas schrieb:
Zitat
…Der Gewinn der GUV wird vom UN noch den steuerrechtl. Gesetzen angepasst und dann übernimmt das FA den Gewinn bei der Festsetzung…

Maik schrieb:
Zitat
…Vereinfacht gesagt ist die GuV die zählt….

Und genau das wollte ich wissen, was macht das FA mit der steuerrechtl. angepassten GuV, wie kommt das FA auf seine Festsetzung und was geschieht?

Kommt dann irgendwann ein Bescheid vom Finazamt, Ihre Steuerzahllast auf die GuV beträgt x Euro.
Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis zum... auf folgendes Konto...???

Genau das verstehe ich nicht! :(

Sorry, wenn ich euch nerve. :oops:
Aber ich möchte es einfach verstehen, zumindest vom Prinzip her.

Gruß
Andreas
Zitat
Andriko quote:
Sorry, wenn ich euch nerve.  
So ein Quatsch :wink:  :D

Genauer kann ichs allerdings nicht sagen. Der GUV-Gewinn wird einfach übernommen. Bei Einzel- und Personengesellschaften für die Einkommensteuer und bei Kap.-Gesellschaften für die Körperschaftssteuer. Mehr ist nicht.

Dann arbeitet das FA den Rest anhand der eingereichten Belege und Erklärungen nach dem Muster von Maik ab ( bei der Einkommensteuer) und schickt dir die Aufstellung zu.

Sorry, ein Buch kenn ich leider nicht :(

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi quote:

Genauer kann ichs allerdings nicht sagen. Der GUV-Gewinn wird einfach übernommen. Bei Einzel- und Personengesellschaften für die Einkommensteuer und bei Kap.-Gesellschaften für die Körperschaftssteuer. Mehr ist nicht.

Dann arbeitet das FA den Rest anhand der eingereichten Belege und Erklärungen nach dem Muster von Maik ab ( bei der Einkommensteuer) und schickt dir die Aufstellung zu.

Jetzt ist es perfekt! :wink:
Genau das war mir bisher unklar und wollte ich wissen.
Nochmals Danke!

Gruß
Andreas
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