Hallo, Zusammen!
Vielleicht kann mir jemand sagen, wie folgender Sachverhalt umsatzsteuerlich zu behandeln ist?
6 Monate lang erbringt man (Einzelunternehmer) die Beratungsleistungen für ein französiches U, stellt sie laufend in Rechnung, schreibt, dass USt-Last auf den Leistungsempflänger übergeht, schreibt aber keine USt-ID-Nr rein, weil man sie nicht hat. Keiner fragt auch nach. Die Rechnungen werden sofort bezahlt. 6 Monate später erfährt man zufällig, dass man eigentlich eine USt-Id-Nr. braucht, beantragt sie und bekommt sie auch. Was ist mit der bis dahin geschriebenen Rechnungen? Sind sie nicht mehr nicht steuerbar? Muss der Einzelunternehmer USt dafür nachzahlen? Oder kann er noch alle Rechnungen korrigieren?
Vielen Dank!
retsolk
Vielleicht kann mir jemand sagen, wie folgender Sachverhalt umsatzsteuerlich zu behandeln ist?
6 Monate lang erbringt man (Einzelunternehmer) die Beratungsleistungen für ein französiches U, stellt sie laufend in Rechnung, schreibt, dass USt-Last auf den Leistungsempflänger übergeht, schreibt aber keine USt-ID-Nr rein, weil man sie nicht hat. Keiner fragt auch nach. Die Rechnungen werden sofort bezahlt. 6 Monate später erfährt man zufällig, dass man eigentlich eine USt-Id-Nr. braucht, beantragt sie und bekommt sie auch. Was ist mit der bis dahin geschriebenen Rechnungen? Sind sie nicht mehr nicht steuerbar? Muss der Einzelunternehmer USt dafür nachzahlen? Oder kann er noch alle Rechnungen korrigieren?
Vielen Dank!
retsolk