Hallo,
ich erstelle Handelsbilanzen für Handelsgesellschaften (Groß- und Einzelhandel im Bereich Lebensmittel) und habe folgende Fragestellung: Es müssen zum Bilanzstichtag Forderungen aus Rückvergütungen gegenüber den Lieferanten aktiviert werden. Diese Forderungen stellen Bruttoforderungen dar. Da es sich um Rückvergütungen handelt, mindern diese den Wareneinkauf; es liegen insoweit negative Vorsteuern vor.
Nun zu meiner Fragestellung: Wann tritt die Änderung der BMG im Sinne des UStG ein? Habe ich bereits zum Bilanzstichtag die negativen VoSt in der VA zu erklären?
Meines Erachtens tritt die Änderung der BMG erst zum Zeitpunkt des Zahlungsflusses ein. Das Geld fließt natürlich erst im neuen WJ. Dies führt somit in meiner Bilanz zu "im Folgejahr verrechenbaren negativen Vorsteuern". Wenn ich dies in meinen Bilanzen so darstelle, wechselt das "Konto" von der Bilanzposition "sonstige Vermögensgegestände" in die "sonstigen Verbindlichkeiten", da die negativen Vorsteuern die positiven Vorsteuern (im Folgejahr verrechenbar) regelmäßig übersteigen.
Wie ist Eure Meinung zu diesem Thema?
Gruß Martin
ich erstelle Handelsbilanzen für Handelsgesellschaften (Groß- und Einzelhandel im Bereich Lebensmittel) und habe folgende Fragestellung: Es müssen zum Bilanzstichtag Forderungen aus Rückvergütungen gegenüber den Lieferanten aktiviert werden. Diese Forderungen stellen Bruttoforderungen dar. Da es sich um Rückvergütungen handelt, mindern diese den Wareneinkauf; es liegen insoweit negative Vorsteuern vor.
Nun zu meiner Fragestellung: Wann tritt die Änderung der BMG im Sinne des UStG ein? Habe ich bereits zum Bilanzstichtag die negativen VoSt in der VA zu erklären?
Meines Erachtens tritt die Änderung der BMG erst zum Zeitpunkt des Zahlungsflusses ein. Das Geld fließt natürlich erst im neuen WJ. Dies führt somit in meiner Bilanz zu "im Folgejahr verrechenbaren negativen Vorsteuern". Wenn ich dies in meinen Bilanzen so darstelle, wechselt das "Konto" von der Bilanzposition "sonstige Vermögensgegestände" in die "sonstigen Verbindlichkeiten", da die negativen Vorsteuern die positiven Vorsteuern (im Folgejahr verrechenbar) regelmäßig übersteigen.
Wie ist Eure Meinung zu diesem Thema?
Gruß Martin
Bearbeitet:
H.a.a.S. - 08.07.2012 19:48:36