Erst recht nach der Änderung auf monatliche Meldung per 25 d.f.M. gewinnen die folgenden Fälle an zunehmender Bedeutung. Die Differenzen bestanden bereits vorher, sie werden aber nun größer. Hinzu kommt, dass diese Fälle von der derzeit eingesetzten Buchhaltungssoftware nicht unterstützt werden, zu abweichenden Beträgen bei der ZM und der USt-VA führen. Erschwerend kommt hinzu, dass meine Anregungen zur Nachbesserung dort auf taube Ohren stoßen.
1. Vorkasse mit Skontoabzug
Bei „zahlungsschwierigen Niederländern und Belgiern“ wird insbesondere gegen Vorkasse mit Skontoabzug geliefert. Die Proformarechnung oder Vorauszahlungsanforderung wird nicht gebucht, so dass bei Zahlungseingang der Bezug zur späteren Rechnung fehlt. Unabhängig von den möglichen unterschiedlichen Monaten (Zahlungseingang / Lieferung und Rechnung) erfolgt in der ZM keine Berücksichtigung des Skontos.
Wann ist das Skonto zu melden, im Monat der Zahlung oder der Rechnungsstellung?
Ist es überhaupt abzusetzen, auch wenn der Debitor vorab einen negativen Betrag in der ZM ausweist?
2. Zahlungen auf Abschlagsanforderungen und Restbetrag aus der Schlussrechnung oder aber der gesamte Umsatz aus der Schlussrechnung
Sind die Teilbeträge im Monat des Zahlungseingangs zu melden oder aber erst der gesamte Betrag im Monat der Schlussrechnung?
Werden die unterschiedlichen Beträge aus der USt-VA und der ZM miteinander von der steuerlichen Verwaltung abgeglichen? Nimmt dies später der Betriebsprüfer vor?
Kann mir jemand bei diesen Themen helfen?
Danke im Voraus.
1. Vorkasse mit Skontoabzug
Bei „zahlungsschwierigen Niederländern und Belgiern“ wird insbesondere gegen Vorkasse mit Skontoabzug geliefert. Die Proformarechnung oder Vorauszahlungsanforderung wird nicht gebucht, so dass bei Zahlungseingang der Bezug zur späteren Rechnung fehlt. Unabhängig von den möglichen unterschiedlichen Monaten (Zahlungseingang / Lieferung und Rechnung) erfolgt in der ZM keine Berücksichtigung des Skontos.
Wann ist das Skonto zu melden, im Monat der Zahlung oder der Rechnungsstellung?
Ist es überhaupt abzusetzen, auch wenn der Debitor vorab einen negativen Betrag in der ZM ausweist?
2. Zahlungen auf Abschlagsanforderungen und Restbetrag aus der Schlussrechnung oder aber der gesamte Umsatz aus der Schlussrechnung
Sind die Teilbeträge im Monat des Zahlungseingangs zu melden oder aber erst der gesamte Betrag im Monat der Schlussrechnung?
Werden die unterschiedlichen Beträge aus der USt-VA und der ZM miteinander von der steuerlichen Verwaltung abgeglichen? Nimmt dies später der Betriebsprüfer vor?
Kann mir jemand bei diesen Themen helfen?
Danke im Voraus.