Zusatzleistung DP-Versand: Steuer ja oder nein?

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[ geschlossen ] Zusatzleistung DP-Versand: Steuer ja oder nein?
Hallo,

eine Frage habe ich an euch, die mir derzeit Kopfzerbrechen bereitet:
Ein Versandhandelsunternehmen versendet Ware über die Deutsche Post AG, diese Sendungen sind Umsatzsteuerbefreit.
Kann das Unternehmen die Kosten hierfür dem Kunden ebenfalls als steuerbefreit auf der Rechnung ausweisen oder nicht?
Ich habe mal etwas davon gelesen, dass eine zwangsläufige Dienstleistung in diesem Fall (beim Versandhandel gehts ja nicht anders) das Leid der Hauptleistung teilt. In dem Fall also ebenfalls mit 19 % berechnet werden muss.
Was habt Ihr für Erfahrungen?

LG
Sascha
Hallo Sascha,

Berichtige mich, wenn ich falsch liege..
Ich denke, dass man das Porto nicht mit USt an den Kunden bringen sollte/darf.

Jedoch gilt die USt wiederum für die Verpackungskosten und die Ware an sich.

Na, hört sich doch plausbibel an.  :wink:

Macht es jemand anders in seinem Unternehmen?

Liebe Grüße,
Neele
Hallo,

die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung. Wenn auf die Ware Ust berechnet werden muss, dann auch auf das Porto. Hieraus kannst du dann auch die Vorsteuer ziehen.

Wenn die Ware steuerfrei wäre aufgrund des USt-Gesetz, dann wäre auch das Porto steuerfrei, und somit keine Vorsteuer.

Die Post hat eine Sonderstellung und ist befreit, muss also keine USt draufschlagen, also auch kein Vorsteuerabzug möglich.

Gruß

fibu+
ich schließe mich fibu an.

wenn sich porto bzw versand als nebenleistung nieder schlägt, dann muss man es der hauptleister unterordnen. sollte man rein das porto weiter berechnen, ist diese ust befreit........ weil es ja in keinem zusammenhang mit einer umsatzsteuerpflichtigen leistung steht.

gruß

mkd
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