ich arbeite gerade an etwas und beiße auf Granit. Vielleicht kann jemand aus unseren Reihen mir weiterhelfen, da mein Anliegen für Fachmänner und Fachfrauen einfach sein wird. Ich halte mich kurz…
Problem: Vorratsbewertung
Für die Steuer wird unterstellt, dass die zuerst eingekauften Vorräte auch zuerst verkauft werden. Das häufig genutzte umgekehrte Lifo-Verfahren wird verboten. Für die Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2002 enden.
Extratipp: Werden durch die Umstellung des Bewertungsverfahrens stille Reserven aufgelöst, können die Gewinne über fünf Jahre verteilt werden.
Quelle: Impulse – Das Unternehmer Magazin, Januar 2003, S. 101
Ich versuche gerade aufzulösen, wo die Regelung für die Verteilung über fünf Jahre aufzufinden ist. Meine Bemühungen dieses zu finden sind bis jetzt schwach und kann lediglich auf § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG verweisen… hier sind Anhaltspunkt aber auch nicht mehr…
Ich bitte mich zu kontaktieren, falls einer mehr Wissen über mein Anliegen verfügt und bedanke mich.
hast Du schon in den ESt.- Richtlinien nachgeschaut? Falls da nichts zu finden ist, dann gibt es sehr wahrscheinlich einen Anwendungserlass zur Gesetzesänderung. Schau doch mal auf die BMF-Seite - evtl. ist dort etwas zur Gesetzesänderung zu finden.
Einen konkreten Hinweis kann ich Dir hier leider auch nicht geben, da wir nicht viel mit Bestandsbewertungen zu tun haben.
das ist jetzt eine Quelle, in der ich evtl. fündig werden könnte... falls jemand mir weiterhelfen kann, wo diese Verteilung über fünf Jahre ihre Regelung findet, bin ich sehr dankbar...
Ich versuchs weiterhin und verbleibe mit vielen Grüßen
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