Allgemeine Fragen zum Buchen und zur Umsazusteuervoranmeldung

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Allgemeine Fragen zum Buchen und zur Umsazusteuervoranmeldung
Hallo liebe Leute,
ich bin der Gründer einer kleinen UG und muss das erste mal unsere Umsatzsteuervoranmeldung selber machen.
Wir beziehen unseren Steuerberater von "felix1" und hatten vorher auch unsere Buchhaltung da machen lassen.
Da wir aber nur ein sehr kleines Budget haben, keine bezahlten Mitarbeiter haben und unsere USt-VA nur quartalsweise abgeben müssen, dachte ich die Buchhaltung selber zu machen.

Jetzt habe ich überlegt ob ich ein Tool nutzen soll um mir das Ganze zu vereinfachen.
Ich habe freeFibu gefunden.
Da kann ich die USt-VA und BWA kostenlos machen.
Das Einzige was ich jetzt wohl tun muss ist alle unsere Ausgaben und Einnahmen zu verbuchen.

Ich habe begonnen alle Ausgaben und Einnahmen einzutragen und jetzt habe ich folgende Frage:

Wir nutzen einen Service online bei dem wir eine Art "credit" aufladen müssen.
Von diesem Geld wird dann der monatliche Betrag abgezogen und wir erhalten Rechnungen in USD.
Was buche ich in diesem Fall? Ich muss ja zu den Buchungen die Rechnungen fürs Finanzamt beifügen, oder?
Wir laden das Konto meistens mit 25USD auf. Auf unserer Bank wird knapp 20Euro abgezogen.
Rechnungen habe ich aber in Höhe von ca. 10USD.
Buche ich dann die 20USD alle zwei Monate wenn wir den credit aufladen oder buche ich jeden Monat 10USD (die ich dann selber in Euro umrechnen muss, mit dem Wechselkurs von dem Zeitraum?)

Und noch eine Frage:
Muss ich Vorsteuer die wir wiederbekommen haben auch verbuchen?
Also bei freeFibu als Einnahmen eintragen?
Oder lässt man das sein.

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen :)

Vielen Dank im Voraus
Steve
Bearbeitet: Steve_HH - 09.04.2018 17:47:40
hallo Steve,

ich will dir ja nicht den Elan nehmen, aber ist dir bewusst, dass eine UG eine Kapitalgesellschaft ist und als solche bilanzieren muss? Das einfache Aufschreiben von Einnahmen und Ausgaben reicht da nicht aus. Ich bezweifle auch, dass das von dir genannte Programm eine Bilanz erzeugen kann (du musst Forderungen und Verbindlichkeiten buchen). Es sollte also schon etwas besseres sein, zumal die GoBD auch vorschreiben, dass du laufend buchen musst und die Buchungen spätestens nach Abgabe der UStVA festgeschrieben sein müssen.

Die Rechnungen in USD müssen bei Rechnungseingang umgerechnet werden in EUR und als Verbindlichkeit eingebucht. Die Zahlungen gehen dann von dieser Verbindlichkeit ab. Rechnungen musst du aufbewahren - 10 Jahre lang. Das Finanzamt will diese nur bei Unstimmigkeiten und fordert sie dann an.

Die Forderung (bei Euch) oder die Verbindlichkeit aus der UStVA ergibt sich ja aus den diversen Umsatzsteuerkonten - da wird nichts gebucht. Wohl aber der Geldein- oder ausgang auf 1780, damit die UStE dann richtig mit den gezahlten Beträgen gefüllt wird.

Ihr solltet Euch vielleicht doch überlegen, die Buchhaltung einem Profi zu übergeben. Eine Bilanzbuchaltung macht sich nicht von selbst, zumal Ihr ja auch einige handelsrechtliche Erfordernisse abdecken müsst (bis hin zur Einreichung der Handelsbilanz beim Bundesanzeiger, dies ist nicht mit der E-Bilanz beim Finanzamt zu verwechseln).

Da die Erklärung drängt, solltest Du alle Rechungen (Ein- und Ausgang) zusammen stellen und daraus die UStVA erstellen. Bei dir wird es noch kompliziert wegen der US-Geschichte. Ich hoffe, Ihr habt im Moment noch nichts mit der EU zu tun - auch da sind einige Klippen für die Umsatzsteuer zu beachten. Die UStVA kannst Du auch über ElsterFormular erstellen und dann per Elster abgeben (www.elsterformular.de). Ist ein Programm, kannst offline ausfüllen und erst wenn alles abgestimmt ist, online abgeben.
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