Buchung von privatem Lagerraum

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Buchung von privatem Lagerraum, Wie buche ich Lagerraum, der sich in der Wohnung befindet?
Liebe Forenmitglieder!

Ich bin neu hier und habe eine Frage, die vielleicht blöd ist, aber ich finde im Netz einfach keine Antwort dazu.

Wenn ich als Gewerbetreibende in meiner Wohnung ein halbes Zimmer als Lager für mein Geschäft nutze, muss ich mir dann von meinem Geschäftsbankkonto einen (anteiligen) Mietbetrag auf mein Privatbankkonto überweisen, um das Lager als Betriebsausgabe angeben zu können?
Und zweitens, buche ich das dann wie die Miete für meine Geschäftsräume als Raumkosten oder gibt es da ein Sonderkonto?

Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand helfen könnte.

Speedy
Hallo Speedy,

sorry ich glaube nicht, dass du ein halbes Zimmer als Lagerraum als Betriebsausgaben absetzen kannst.
Da hast du dich wahrscheinlich etwas verrannt... :denk:  Das wird nicht funktionieren.....

Ich hab davon noch nie was gehört.....

Ich denke, wenn dann müsste sich das um einen abgegrenzten Bereich handeln.

Ich kenne jemand, der hat sich einen kleinen abschließbaren Container (kleines Metallhäuschen ohne Fenster und mit Stahltüre) gemietet und den in seinem Garten aufgestellt, um seine
Gewerbeutensilien zu lagern. Das sind dann klassische Betriebsausgaben, weil da ein Mietvertrag oder Leasingvertrag da ist und eine
Rechnung, wo man den Vorsteuerabzug vornehmen kann.

Du könntest natürlich den Raum als Arbeitszimmer umfunktionieren mit Schreibtisch und andere Ausstattung und ein paar Regale rein,
um die Ordner und die anderen Geschäftsutensilien unterzubringen.
Das wäre vielleicht noch eine Möglichkeit das steuerlich geltend zu machen....

LG
Hallo, vielen Dank für deine Antwort.

Kann ich denn den kompletten Raum als Lager angeben? Das müsste doch gehen, oder?
Und wenn nicht, wie mache ich das mit den Kosten für das Arbeitszimmer, wenn ich den Raum in ein Arbeitszimmer umwandele? Überweise ich mir dann was?

Liebe Grüße

Speedy
Hallo Speedy,

hab was für dich recherchiert:

https://anlage-sparen.de/lager-und-lagereinrichtung-absetzen-steuertipp-fuer-unternehmen/

Demnach müsste ein kompletter Raum als Lager gehen.

Geld musst du dir dafür nicht überweisen und es gibt auch kein Sonderkonto dafür auf der Bank.

Man muss das höchstens buchhalterisch erfassen, falls es einen Geldfluss gibt.

Du musst halt bei der Steuererklärung zusätzliche Angaben machen....

LG
Guten Morgen!

Vielen Dank für deine Recherche und den Tipp.
Bitte hilf mir nochmal auf die Sprünge :
Ich verstehe immer noch nicht, wie das Lager eine Betriebsausgabe darstellt, wenn ich doch gar kein Geld von meinem Geschäftskonto dafür ausgebe.
Ist es schon gewinnmindernd, wenn ich es nur in der Steuererklärung angebe?  :denk:

Liebe Grüße

Speedy
Ich möchte ausdrücklich nicht auf die Absetzfähigkeit der Miete für das eine Zimmer eingehen. Dafür ist über den Sachverhalt zu wenig bekannt. Ein halbes Zimmer geht auf keinen Fall, bei einem ganzen Zimmer bleiben mir gewisse Zweifel. Für ein Arbeitszimmer gelten besondere Voraussetzungen.

Nur ganz allgemein:

Für den Abzug als Betriebsausgabe kommt es nicht auf die Herkunft der finanziellen Mittel an, insbesondere ob vom betrieblichen Konto bezahlt wurde, sondern auf deren Verwendung:

Privates Geld für betriebliche Zwecke = Betriebsausgabe

Betriebliches Geld für private Zwecke = keine Betriebsausgabe

Der Gewinn wird gemindert, indem der entsprechende Posten in der Gewinnermittlung als Betriebsausgabe berücksichtigt wird.

Angesichts der offensichtlich fehlenden Grundkenntnisse mein Rat: Ab zum Steuerberater.
Hallo Gustav!

Vielen Dank für die Antwort. Sie hat mir einiges klarer gemacht und sehr geholfen.

Liebe Grüße

Speedy
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