Hallo,
ich bin neu hier und brauche Eure Hilfe!
Folgender Fall:
ein deutscher Unternehmer mit deutscher Steuernummer und USt-ID kauft in Österreich Ware, die in an einen österreichischen Kunden verkauft wird. Die Ware verbleibt also in Österreich. Aus diesem Grund muss sich der Unternehmer in Österreich eine Steuernummer vergeben lassen, da der Vorfall in Österreich steuerpflichtig ist.
Jetzt meine Frage:
Der Unternehmer bezieht immer wieder Ware aus Österreich, was bisher als innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt wurde, da die Ware nach Deutschland oder einem anderen EG-Land befördert wurde.
Wie ist jetzt mit diesem Wareneinkauf zu verfahren? Muss er von seinen österreichischen Lieferanten Rechnungen mit österreichischer Vorsteuer anfordern, die er dann in Österreich mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder zurückholt? Oder können diese Lieferungen weiterhin als innergemeinschaftlicher Erwerb abgerechnet werden?
Und was ist, wenn er Ware nach Österreich verkauft? Muss auf der Rechnung die deutsche oder die österreichische Umsatzsteuer verrechnet werden?
Wahrscheinlich denke ich viel zu kompliziert und die Lösung ist ganz einfach.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und es weiß jemand die Lösung zu meinen Fragen:)
Schon mal danke, Silke
ich bin neu hier und brauche Eure Hilfe!
Folgender Fall:
ein deutscher Unternehmer mit deutscher Steuernummer und USt-ID kauft in Österreich Ware, die in an einen österreichischen Kunden verkauft wird. Die Ware verbleibt also in Österreich. Aus diesem Grund muss sich der Unternehmer in Österreich eine Steuernummer vergeben lassen, da der Vorfall in Österreich steuerpflichtig ist.
Jetzt meine Frage:
Der Unternehmer bezieht immer wieder Ware aus Österreich, was bisher als innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt wurde, da die Ware nach Deutschland oder einem anderen EG-Land befördert wurde.
Wie ist jetzt mit diesem Wareneinkauf zu verfahren? Muss er von seinen österreichischen Lieferanten Rechnungen mit österreichischer Vorsteuer anfordern, die er dann in Österreich mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder zurückholt? Oder können diese Lieferungen weiterhin als innergemeinschaftlicher Erwerb abgerechnet werden?
Und was ist, wenn er Ware nach Österreich verkauft? Muss auf der Rechnung die deutsche oder die österreichische Umsatzsteuer verrechnet werden?
Wahrscheinlich denke ich viel zu kompliziert und die Lösung ist ganz einfach.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und es weiß jemand die Lösung zu meinen Fragen:)
Schon mal danke, Silke