Einkommensteuer - Verlustvortrag oder Verlustrücktrag - ???

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[ geschlossen ] Einkommensteuer - Verlustvortrag oder Verlustrücktrag - ???
Guten Morgen zusammen,

als "normal" arbeitender habe ich bisher meine EST-Erklärung gut hinbekommen (Erstattung).
In 2009 habe ich nun "nur" Arbeitslosengeld bzw. ab Mitte 2009 Existenzgründerzuschuß bekommen.
Damit habe ich ja keine Steuern gezahlt, kann auch keine erstattet bekommen. Kann ich nun meine Aufwendungen für Versicherungen, Bewerbungen ...etc. idealerweise auf 2008 anrechnen lassen? Wenn ja, wie? Steuererklärung für 2008 ist bereits Anfang 2009 erledigt (Erstattung).

Viiieeelen Dank im Voraus und Gruß

Neuling
Hallo Neuling,

die Berücksichtigung von Verlusten ist in § 10d EStG geregelt. Abzugsfähig sind nur negative Einkünfte (Bewerbungskosten etc.), d.h. Versicherungen usw. kannst Du vergessen. Den nach 2008 rückzutragenden Verlust musst Du in Zeile 93 des Mantelbogens 2009 eintragen. Das FA wird dann den ESt-Bescheid 2008 nach § 10d Abs. 1 Satz 3 EStG ändern. Willst Du alles nach 2010 vortragen, musst Du dort eine "0" eintragen.

Gruß
Gustav
Hallo Gustav,
erstmal vielen Dank für die Antwort, aber eines verstehe ich noch nicht:
Warum nicht die Versicherungsbeiträge (Haftpflicht, Kfz), die konnte ich
doch sonst auch absetzen.
:?
Gruß neuling
Das sind Sonderausgaben, die mindern nicht die Einkünfte sondern nur das zu versteuernde Einkommen, ein Verlust ergibt sich aber nur aus negativen Einkünften.
Aaah ja, jetzt fällt's mir wie Schuppen aus dem Haar  :|

Nochmals dankeschön.

Gruß Neuling
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