Einzahlung Stammkapital bei GmbH Gründung

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Einzahlung Stammkapital bei GmbH Gründung, Wann muss eingezahlt werden?
Hallo,

habe mal eine praktische Frage, die leider in der Literatur nicht so richtig beantwortet wird.

Wann genau muss das Stammkapital bei einer GmbH-Gründung eingezahlt werden? Bereits vor dem Notartermin oder erst unmittelbar danach? Wenn davor, wo zahle ich es ein? Ich kann ja für die GmbH noch kein Konto eröffnen. Muss ich dann einfach nachweisen das ich über das Stammkapital verfüge (also z.B. mit privatem Kontoauszug)?

Würde mich über eine erhellende Antwort freuen.

Gruß, Buchi
Hallo Buchi,

aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Du das Geld vor dem Notartermin einzahlst.
Du musst deiner Bank sagen, das du eine GmbH i.G. bestrebst und dass Du im Anschluss direkt bei dem Notar die Beurkundung vornimmst.
So dann wird seitens der Bank ein Konto eingerichtet und Du zahlst das Geld ein.
Mit dem Bankbeleg bestätigst Du gegenüber dem Notar, das die Stammkapitaleinlage getätigt wurde.
Sobald der Eintragsbeleg vom Amtsgericht vorliegt und Du diesen deiner Bank zeigst, wird der Kontoname geändert.

Wenn Du noch weitere Fragen hast, helfe ich gern.

Gruß

Reinhard
Hallo Reinhard,

vielen Dank erstmal.  :klatschen:  Das bestätigt, was ich bisher herausgefunden habe. Aber so ganz klar ist das ganze für mich immer noch nicht.

Ich eröffne also erstmal ein Konto auf meinem Namen, das dann auf die GmbH umgeschrieben wird? Dann könnte ich ja auch einen Kontoauszug von meinem privaten Konto zeigen.

Im Gesetz steht ja, dass das Stammkapital dann als eingezahlt gilt, wenn es dem Geschäftführer auch zur Verfügung steht. Formal würde es dann ja nicht zutreffen.  :denk:

Habe folgendes im Netz gefunden:

http://www.grosse-wilde-bonn.de/Dokumente/GmbH-Bareinlage.pdf

Zitat
Die Verpflichtung zur Zahlung der Stammeinlage ( § 19 GmbHG) kann deshalb
• nur durch Einzahlung von Geld auf ein Geschäftskonto oder in die Barkasse der Gesellschaft12
• zur freien Verfügbarkeit des Geschäftsführers getilgt werden. Bei der Zahlung ist eine
• Zweckbestimmung notwendig.

u.a. steht dort auch:

Zitat
...Gar nicht selten erfolgt eine Voreinzahlung vor Abschluss des notariellen Vertrages. Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf die Einlage erst mit Abschluss des GmbH-Vertrages. Deshalb ist eine Voreinzahlung an sich ausgeschlossen.
Aus praktischen Gründen wird aber nicht selten eine Voreinzahlung vorgenommen, um einem zweiten Notartermin,
in dem der Geschäftsführer die Versicherungen für das Handelsregister abgibt, zu entgehen. Notwendig ist dies
nicht. Denn die Versicherung muss gegenüber dem Registergericht abgegeben werden. Es reicht also aus, nach dem
Notartermin die Einlage einzuzahlen, dem Notar den Nachweis anschließend vorzulegen und erst dann den
Eintragungsantrag zu stellen.15

Werde gleich mal bei der Bank nachfragen :)


Gruß, Buchi
Hallo Buchi,

da hast du mich etwas falsch verstanden.

Nehmen wir an, Du willst die AB GmbH gründen.

In dem Augenblick, wo Du den Entschluss für dich gefasst hast, kannst du als Geschäftsführer tätig werden, haftest aber für alle Geschäfte mit deinem Privatvermögen...

In diesem Zustand ist es noch keine vollwertige GmbH, sonder nur eine GmbH i. G. (in Gründung)

Du gehst nun zu Deiner Bank und sagst, ich möchte ein Konto für die AB GmbH i. G. eröffnen und das Stammkapital einzahlen.

Dann folgt der Weg, den ich Dir im ersten "Posting" geschrieben habe. Erst wenn Du die Eintragung vom Amtsgericht vorliegen hast, ist aus der AB GmbH i. G. eine vollwertige AB GmbH geworden.
Nach dem Du den Notarvertrag unterschrieben hast, kannst Du als Geschäftsführer Geschäfte tätigen, denn das Geld steht Dir ab sofort zur Verfügung. Bedenke bitte, das Du als GF für alle Geschäfte Privat haftest, solange die AB GmbH i. G. noch nicht beim Amtsgericht eingetragen ist.

Gruß

Reinhard
wir hatten uns schon richtig verstanden.  :D  Das mit der Haftung und i.G. u.s.w. ist mir alles klar. Mir gehts nur um den Zeitpunkt der Einzahlung des Stammkapital: vor oder nach dem Notartermin?

Vor dem Termin kann ich formal kein Konto für eine GmbH i.G. einrichten, da dafür keine rechtliche Grundlage besteht. Nach Auskunft meiner Bank, wird es aber so praktiziert, dass erstmal ein Konto eingerichtet wird, auf dem auch was eingezahlt werden kann und man dann auch den Kontoauszug erhält. Sobald man dann vom Notar das Protokoll für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erhalten hat, geht man damit nochmals zur Bank und dann wird das Konto offiziell eröffnet.

Oder rman geht den formalen Weg, wie oben beschrieben, dass erst beurkundet wird und dann geht man zur Bank eröffnet das Konto und zahlt dann das Stammkapital ein und meldet danach dann die GmbH beim Handelsregister an.

Nachteil der zweiten Variante ist, dass man zweimal zum Notar muss, sofern man die Eintragung zum Handlesregister vom Notar beantragen lässt (muss wohl nicht zwingend vom Notar gemacht werden, sondern kann auch selbst erledigt werden)

Ist aber schon irgendwie merkwürdig, dass das in so vielen Büchern und Fachbeiträge nicht wirklich klar beschrieben wird.  :green2:

Gruß, Buchi
Das stimmt, da gebe ich Dir Recht  :)

Viel Spass beim Gründen einer GmbH..

Gruß

Reinhard
Hallo zusammen,

wir gründen eine GmbH wobei eine ausländische juristische Person als Gesellschafter auftritt. Kann man das Stammkapital auf ein Auslandskonto(EU) einzahlen oder muss unbedingt ein Konto in Deutschland eröffnet werden?
Nein da müsst du nicht unbedingt ein Konto in Deutschland eröffnen.
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