geringfügige Beschäftigung

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[ geschlossen ] geringfügige Beschäftigung, 400 € Basis
Hallo,

stimmt es wenn man auf 400.- € Basis arbeitet, dass wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte verlangt

2 % Steuer sind 8 Euro abziehn kann, so dass man dann nur noch 392 € bekommt???

Und die 2 Variante ist , dass der AG die Steuer pauschaliert so wie es normalerweise ist?

Wenn es so stimmt , kann mir jemand sagen unter welchen § oder irgendwo, wo ich es belegen kann z. B. auf irgendeine amtlichen Seite???

Hatte eine große Diskusion mit jemanddarüber und natürlich glauben einen dann nicht, besonderst wenn der jenige in der
Lohnabrechung arbeitet und die Firma von den jenigen immer 400.- auszahlen. Meine Erfahrung war eben die 1 Variante.

Vielleicht könnt ihr mir helfen und ich kann es den jenigen schriftlich zeigen.

grüße Kai1
Hallo Kai,

damit kenne ich mich überhaupt nicht aus. Ich habe aber folgende Seite gefunden, auf der man alles nachlesen kann:

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2__AG/4__steuerrecht/1__besteuerung__gering/I­nhaltsNav.html?__nnn=true

Wenn ich die Aussagen dort richtig verstehe, ist die zweiprozentige Pauschsteuer zu erheben, wenn der Arbeitgeber auf die Vorlage der Lohnsteuerkarte verzichtet. Das macht auch mehr Sinn. Denn in diesem Fall könnte der AN ja noch woanders auf Karte arbeiten.

Im Nachgang noch die gesetzliche Grundlage: § 40a Abs. 2 EStG

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 03.11.2010 09:09:03
Hallo Kai,

speziell zu den 2% Steuerpauschale.
Wie gesagt, verzichtet der AG auf Vorlage einer Lohnsteuerkarte, so trägt er auch die 2% Steuerpauschale.

Er kann sie aber vertraglich auf den AN abwälzen.
Hierfür genügt es, dass im Arbeitsvertrag die Vergütung als "Bruttovergütung" vereinbart wird.

Gruß
Andreas
danke
kai1
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