Gesellschafterbeschluss Stimmrechte GmbH

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Gesellschafterbeschluss Stimmrechte GmbH
Hallo,

mal ein ganz allgemeine Frage:

In vielen Gesellschafterverträgen (Satzungen) von GmbHs steht zum Thema Stimmrecht in etwa folgendes:

"Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme."

So steht es auch im  § 47 GmbHG, falls es in der Satzung nicht enthalten sein sollte.

Hält nun ein Gesellschafter 1% der Anteile, den er für 100T€ erworben hat und die restlichen Gesellschafter halten die übrigen 99%, welche für 50T€ erworben wurden, hat dann der erste Gesellschafter nicht trotzdem die alleinige Mehrheit bei Gesellschafterbeschlüssen? Jeder Euro wäre dann doch eine Stimme wert, egal wie groß der Anteil, oder?

Vielen Dank für eure Mithilfe.
2r3al
Hallo,

ich denke hier darf Kaufpreis der Anteile nicht verwechselt werden mit dem Nennkapital, das erworben wird.
Deshalb sind solche Verschiebungen nicht möglich aus meiner Sicht.

schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

kann hier Sroko nur zustimmen.  Der Gesellschafter mit dem 1% Anteil hat ja nur 1% vom Stammkapital erworben und damit auch nur 1% am Stimmrecht. Für welchen Betrag er diese 1% erworben hat, spielt für das Stimmrecht keine Rolle. Ein Unternehmen z.B. wächst mit der Zeit und wird damit mehr Wert. Ein neuer Gesellschafter wird daher auch mehr für seinen Anteil bezahlen müssen, als die Alt-Gesellschafter z.B. bei Gründung investiert haben.

Gruß, CP1
Bearbeitet: CP1 - 17.07.2017 09:47:31
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