Hallo zusammen!
.. die Firmengründung und Fragen über Fragen wandern einem durch den Kopf! Evtl. könnt Ihr mir helfen, wäre super! Folgendes:
1.
Wir stehen kurz vor einer GmbH Gründung. Mein Partner hat seine Stammeinlage von 12.500 € liquide parat, ich beantrage einen Gründungszuschuss. Dazu: kann man, rein rechtlich, meinen Teil von € 12.500,- Stammeinlage in Form des Gründungszuschusses (also Fremdkapital) als EK verbuchen? Ist Folgendes möglich: Privater Gründungszuschuss für mich als Gesellschafter -> FK wird zum EK, für welchen nicht die GmbH, sondern ich als Privatperson hafte (Tilgung des Kapitaldienstes bspw. aus Dividende / Geschäftsführergehalt)?
2.
Definition EK: reines Haftungskapital, oder ist ein Zugriff für Geschäftszwecke uneingeschränkt möglich (Hintergrund: Startkapital klein halten)? Wird diesbzgl. rechtlich unterschieden zwischen zu aktivierenden Anlagevermögen/Investitionen und Aufwendungen? (Klar dabei: EK = AV+UV – FK sowie Abschreibung = EK mindernder Aufwand)
3.
Zum Bilanzstichtag: welche Konsequenzen ergeben sich aus einem EK-Anteil unter € 25000,- ? Sind mehr oder weniger liquide € 25000,- Stammeinlagen absoluter Mindestbeitrag? In wieweit werden EK-Anteile unter 25000,- € vom Finanzamt/Gericht etc. toleriert? (Hintergrund: Unternehmensstart ab Oktober zum Ende des "Rumpfjahres", Gründungsaufwendungen > Erträge, Fall: FK-Anteil reicht möglicherweise für eine EK-25000-Deckung nicht aus)
4.
Falls Antwort 2 = Zugriff nein: wie läuft das mit dem Gesellschafts-Darlehen? Konkrete Buchung (SKR04,welche Forderungen u. Verbindlichkeiten?)? Üblicher interner Zinssatz? Mit einem "privatem Gründungszuschuss" + Gesellschafts-Darlehen wäre man per Doppelzins auch doppelt belastet…?
.. dank4help! Flo
.. die Firmengründung und Fragen über Fragen wandern einem durch den Kopf! Evtl. könnt Ihr mir helfen, wäre super! Folgendes:
1.
Wir stehen kurz vor einer GmbH Gründung. Mein Partner hat seine Stammeinlage von 12.500 € liquide parat, ich beantrage einen Gründungszuschuss. Dazu: kann man, rein rechtlich, meinen Teil von € 12.500,- Stammeinlage in Form des Gründungszuschusses (also Fremdkapital) als EK verbuchen? Ist Folgendes möglich: Privater Gründungszuschuss für mich als Gesellschafter -> FK wird zum EK, für welchen nicht die GmbH, sondern ich als Privatperson hafte (Tilgung des Kapitaldienstes bspw. aus Dividende / Geschäftsführergehalt)?
2.
Definition EK: reines Haftungskapital, oder ist ein Zugriff für Geschäftszwecke uneingeschränkt möglich (Hintergrund: Startkapital klein halten)? Wird diesbzgl. rechtlich unterschieden zwischen zu aktivierenden Anlagevermögen/Investitionen und Aufwendungen? (Klar dabei: EK = AV+UV – FK sowie Abschreibung = EK mindernder Aufwand)
3.
Zum Bilanzstichtag: welche Konsequenzen ergeben sich aus einem EK-Anteil unter € 25000,- ? Sind mehr oder weniger liquide € 25000,- Stammeinlagen absoluter Mindestbeitrag? In wieweit werden EK-Anteile unter 25000,- € vom Finanzamt/Gericht etc. toleriert? (Hintergrund: Unternehmensstart ab Oktober zum Ende des "Rumpfjahres", Gründungsaufwendungen > Erträge, Fall: FK-Anteil reicht möglicherweise für eine EK-25000-Deckung nicht aus)
4.
Falls Antwort 2 = Zugriff nein: wie läuft das mit dem Gesellschafts-Darlehen? Konkrete Buchung (SKR04,welche Forderungen u. Verbindlichkeiten?)? Üblicher interner Zinssatz? Mit einem "privatem Gründungszuschuss" + Gesellschafts-Darlehen wäre man per Doppelzins auch doppelt belastet…?
.. dank4help! Flo