Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und hoffe mich schnell zurechtfinden zu können.
Ich habe eine Frage: Ich habe eine Praxis und die Buchhaltung macht eine Mitarbeiterin von mir (früher Teilzeit, jetzt Minijobberin). Sie macht meine komplette Buchhaltung, ermittelt den Gewinn nach EÜR, Gehälter, etc.. .
Sie verrichtet die Arbeit von ihrem häuslichen Büro aus. Ich bezahlte ihr den Internetanschluss und ihr Handy da sie viel telefoniert und natürlich auch erreichbar sein soll.
Am Jahresende wird auf diese Ausgaben 20 % auf Private Nutzung gebucht. Soweit so gut.
Aufgefallen ist, dass die Rechnungen zwar von meinem Geschäftskonto abgebucht werden, aber der Rechnungsempfänger ist sie selber. Kann man da überhaupt noch solche Ausgaben als Betriebsausgabe buchen?
Genau so kauft sie sich Büromaterial online. Hier lautet der Rechnungsempfänger aber:
Mitarbeitername / co. mein Firmenname
Abt. Buchhaltung
ihre Straße
PLZ, Ort.
Ist sowas zulässig?
Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe.

ich bin neu hier und hoffe mich schnell zurechtfinden zu können.
Ich habe eine Frage: Ich habe eine Praxis und die Buchhaltung macht eine Mitarbeiterin von mir (früher Teilzeit, jetzt Minijobberin). Sie macht meine komplette Buchhaltung, ermittelt den Gewinn nach EÜR, Gehälter, etc.. .
Sie verrichtet die Arbeit von ihrem häuslichen Büro aus. Ich bezahlte ihr den Internetanschluss und ihr Handy da sie viel telefoniert und natürlich auch erreichbar sein soll.
Am Jahresende wird auf diese Ausgaben 20 % auf Private Nutzung gebucht. Soweit so gut.
Aufgefallen ist, dass die Rechnungen zwar von meinem Geschäftskonto abgebucht werden, aber der Rechnungsempfänger ist sie selber. Kann man da überhaupt noch solche Ausgaben als Betriebsausgabe buchen?
Genau so kauft sie sich Büromaterial online. Hier lautet der Rechnungsempfänger aber:
Mitarbeitername / co. mein Firmenname
Abt. Buchhaltung
ihre Straße
PLZ, Ort.
Ist sowas zulässig?
Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe.
