Gutschrift oder Stornorechnung?

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Gutschrift oder Stornorechnung?
Hallo ihr Lieben. Ich brauche mal Hilfe und hoffe diese hier zu bekommen.
Ich bin nebenbetuflich Fotografin und habe mein Gewerbe im Januar 2018 angemeldet. Jetzt habe ich aber einen blöden Fall und weiß nicht weiter. Das Internet verwirrt mir nur noch mehr.
Folgender Fall. Eine Bekannte hat für ein Fotoshooting die bei mir übliche Terminreservierungsgeühr gezahlt. Nun möchte sie das Shooting doch nicht mehr und möchte das Geld zurück.

Ich möchte meiner Bekannten nun die Anzahlung zurück überweisen. Wie mache ich das nun richtig? Stornorechnung oder Gutschrift? Wie formuliere ich das dann korrekt?

Vielen lieben Dank schon mal für eure hilfe.
Annika

P.s. ich bin Kleinunternehmer
Stornorechnung bzw. Rechnungskorrektur, wie das umsatzsteuerlich korrekt heisst.
Gutschrift auf keinen Fall, denn sie hat dir ja keine Leistung erbracht, für die du abrechnen könntest.
:wink1: Hallo Annika1983,

genau wie sogehts sagt. Es steht keine Leistung dahinter, somit wird die Anzahlung storniert.

So sag ich es meinen Mädls auch immer, wenn eine Leistung erbracht worden ist, wo anschließend über den Preis "verhandelt" wird, und die Rechnung bereits geschrieben wurde, erhält der Kunde eine Gutschrift.
Wurde aber keine Leistung erbracht und die Rechnung schon geschrieben, dann mach mer ein Storno! Also Rechnungskorrektur oder Stornorechnung.

BMF - Ausstellung von Rechnungen

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
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