Haftung als Bilanzbuchhalter / angestellt

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Haftung als Bilanzbuchhalter / angestellt, Haftung bei steuerlichen Fällen als angestellter Bilanzbuchhalter
Hallo,

kann ich als angestellter Bilanzbuchhalter haftbar gemacht werden wenn
mit absicht (Anweisung von Chef) die USt-Zahlung bei der Voranmeldung
gekürzt wird, also passend gemacht wird. Zwei bis Drei Monate später
versuchen wir dies in den nachfolgenden USt-Voranmeldungen wieder gerade
zu ziehehn.

Das Problem ist für mich ich bekomme diese Anweisung nur mündlich;
die Steuerberater habe dies auch noch nicht gemerkt, da die immer nur
die jährliche USt verproben und da passt es ja wieder.

Ich kenne jetzt nur den rechtlichen Sachverhalt das bei wiederholten
Verkürzung kann an hier sogar von einem Hinterziehungstatbestand sprechen.

Ich bin da sozusagen ein gebranntes Kind, denn ich habe bei einem Unternehmen
früher gearbeitet das in die Insolvenz ging. Dort haben dei Eigentümer und Geschäftsführer
einfach gemacht was sie wollen, klar der Betrieb gehört ihnen, aber der Insolvenzverwalter
ist dan an mich hernagetretten und wollte mich für div. Privatentnahmen der
Inhaber haftbar machen obwohl ich alles lückenlos dokumentiert habe.

Es würde mich freuen wenn Ihr mir da helfen könnt.
Vielen Dank.
Hallo LudwigM,

wenn es zu einer Umsatzsteuerprüfung kommt, kann die Sache gefährlich für dich werden. Wenn du nicht belegen kannst, dass du die Anweisung bekommen hast, dann wird dein Chef im Zweifelsfall nichts davon gewusst haben. Hast du einen Zeugen für den Vorgang?

Gruß
HaWeBe
Hallo,

ich bin kein Jurist aber bei Vorsätzlichkeit wäre ich sehr vorsichtig ... Kann mir gut vorstellen dass du hier in Regress genommen werden kannst.

Mal ganz davon abgesehen, dass du 1. schon einmal gebrandmarkt bist und 2. ein gewissenhafter Buchhalter sich auf so etwas nicht einlassen würde.


Viele Grüße


Martin
Hallo Martin.J.

ich sehe das genau so wie Sie.

Ich hatte damals alles lückenlos dokumentiert mit Datum / Uhrzeit, weil mir dies alles sehr eigenartig vorkam.

Im Ergebnis kann man nur eins machen in solchen Fällen: "Unterlagen kopieren und Zuhause archivieren"

Und als bittere Alternative die Mitarbeit bei solchen Dubiosen Vorgängen verweigern und im Ergebnis verliert man
dann sein Job.

Den ein InsoVerwalter schmeißt über 50% der Unterlagen in die Papierpresse zum vernichten also alles wie oben bereits
erwähnt nochmal Zuhause archivieren.

Ich wollte dieses Thema nur mal anschneiden um auch andere Mitstreiter im Bereich Finanzbuchhaltung / Rechnungswesen
zu sensibilisieren.
Bearbeitet: LudwigM - 12.01.2016 22:19:25
Vielen Dank.
Bitte hier mal den § 71 AO durchlesen:

§ 71 Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers

Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 und die Zinsen nach § 233a, soweit diese nach § 235 Absatz 4 auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden.
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