Hallo zusammen,
ich habe da noch eine Aufgabe ohne Lösung, in Bezug auf die Herausgabe der Lohnsteuerkarte am Jahresende.
Der Aufgabentext lautet:
„Am Jahresende möchte der im Verlauf des Jahres neu eingetretene Arbeitnehmer zusätzlich zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung die Lohnsteuerkarte zurück haben.
Unterscheiden sie zwei Fälle.“
Was ist mit diesen zwei Fällen gemeint?
Ich versuche es mal.
1. Fall
Eine „leere“ Lohnsteuerkarte darf der AG nicht aushändigen, sondern ist zu vernichten.
2. Fall
Enthält die Lohnsteuerkarte jedoch eine Lohnsteuerbescheinigung von einem früheren AG, so die Lohnsteuerkarte auf Verlangen wie bisher herauszugeben.
Liege ich da einigermaßen richtig mit meiner Annahme?
Gruß
Andreas
ich habe da noch eine Aufgabe ohne Lösung, in Bezug auf die Herausgabe der Lohnsteuerkarte am Jahresende.
Der Aufgabentext lautet:
„Am Jahresende möchte der im Verlauf des Jahres neu eingetretene Arbeitnehmer zusätzlich zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung die Lohnsteuerkarte zurück haben.
Unterscheiden sie zwei Fälle.“
Was ist mit diesen zwei Fällen gemeint?
Ich versuche es mal.

1. Fall
Eine „leere“ Lohnsteuerkarte darf der AG nicht aushändigen, sondern ist zu vernichten.
2. Fall
Enthält die Lohnsteuerkarte jedoch eine Lohnsteuerbescheinigung von einem früheren AG, so die Lohnsteuerkarte auf Verlangen wie bisher herauszugeben.
Liege ich da einigermaßen richtig mit meiner Annahme?
Gruß
Andreas