Hochzeitsgeschenk

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[ geschlossen ] Hochzeitsgeschenk, Sachgeschenk über 40.- Euro an Mitarbeiterin
Hallo  :wink1: ,

an eine Kollegin wurde ein Hochzeitsgeschenk gekauft für 120.- Euro.
Über die Lohnabrechnung soll ich das nicht versteuern, sie soll ja nicht mitbekommen, was das Geschenk gekostet hat.
Nun bleibt ja die Möglichkeit mit der Pauschalierung.
Nun meine Fragen:
1)  Kann dies mit 25% + Kist +Soli pauschal versteuert werden? :denk:
2) Kann ich beim Verbuchen die enthaltene 19% USt ziehen? :denk:

Für Antworten wäre ich dankbar.
Hallo matschi und Herzlich Willkommen, :wink1:

bevor wir anfangen die § der Sachbezüge zu verbiegen, was m.E. hier eh nicht klappen wird, kann man diese Ausgabe nicht in den Privatbereich verschieben. Denn ob BA oder nicht bei einer Pauschalversteuerung kommt für den AG meist nahezu das selbe raus.

Nehmen wir an die Angestellte hat den Chef zu ihrer Hochzeitsfeier eingeladen, dann hat dieser ein angemessenes Geschenk hierzu mitgebracht und gehört m.E. in den Privatbereich. Wird auch keiner wieder mehr nachfragen, sofern der Beleg nicht im betrieb auftaucht.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Ansimi,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Der Beleg wurde bereits bezahlt über das Geschäftskonto.
Jetzt hab bzw. musste ich als Buchhalterin den Beleg als BA verbuchen (hab ich jetzt bei der Buchhaltung Dez. auf das Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen" gebucht).
Aber jetzt muss ich ja das Ganze noch über den Lohn abrechnen bzw. über die LSt-Anmeldung (weil über die 40.-Euro-Grenze), was bis jetzt noch nicht geschehen ist.

Gruß
matschi
Hallo Matschi,

zu Punkt 2: Da es sich um ein voll abzugsfähige BA handelt, kannst du auch die Vorsteuer ziehen.

zu Punkt 1: in den LStR steht in R19.6, dass es sich bei Überschreiten der 40€ Grenze um Arbeitslohn handelt. In R40.2 steht alles zur Pauschalbesteuerung. Allerdings wird dort R19.6 nicht erwähnt, sondern nur R19.5 (Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen). Daher muss man das wahrscheinlich nach dem persönlichen Steuersatz versteuern.
Hallo,

also die Kollegin hat im Dezember geheiratet und das Geschenk wurde bei der Weihnachtsfeier übergeben.
Deswegen könnte man ja die Pauschalbesteuerung mit 25% anwenden?
Hallo Matschi,

wie kommst du auf 25 % bei der Pauschalbesteuerung?
Die Pauschalierung  bei Sachzuwendungen
ist doch laut § 37b EStG 30 %

Oder sehe ich das falsch?

Gruß
Andreas
Hallo Andreas,

lt. § 40 Abs. 2 EStG Gelegenheitsgeschenke (Sachgeschenke) i.R. einer Betriebsveranstaltung (Weihnachtsfeier) :denk:
Bei § 37 b EStG müssten ja die ganzen Geschenke mit 30% nachversteuert werden? :(

Gruß
Matschi
§ 40 Abs. 2 EStG bezieht sich nicht auf Sachbezüge, wenn ich das richtig verstehe, sondern eher Barzuschüsse und verbilligte Abgaben an den AN.

Somit ist m.E. § 37b EStG mit 30 % Pauschalversteuerung richtiger.

Gustav wird uns sicher diesbezüglich noch aufklären.

Gruß
Andreas
Ja, hier sind 30% fällig und Sozialabgaben, privat wäre wesentl. besser gewesen.
So wie es mitlerweile liegt und auch bereits gehandhabt wurde, wird das kaum vor der Angestellten zu verstecken sein.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ja, ich denke es gibt wohl keine andere Möglichkeit mehr, als es doch über die Lohnabrechnung als Einmalbezug abzurechnen.
Das mit der Abgabe im Rahmen der Weihnachtsfeier wird wohl doch nicht akzeptiert bei einer LSt-Prüfung.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß

Matschi
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