Klausurvorbereitung: frage zu bestimmten Personengesellschaften (GmbH und Co KG)

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Klausurvorbereitung: frage zu bestimmten Personengesellschaften (GmbH und Co KG)
Hi,

schreibe in der Uni demnächst eine Klausur, ich hoffe ihr könnt mir bei der frage helfen da ich mir unsicher bin. Muss mir richtig oder falsch antworten + begründung


Frage: Nach dem HGB müssen Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften
strengere Rechnungslegungsvorschriften beachten als „normale“ Personenhandelsgesellschaften


Also in der Vorlesung habe ich gelernt das grundsätzlich Kapitalgesellschaften strengere Regeln beachten muss als eine  Personengesellschaften und in meinem Skript steht

Kapitalgesellschaften: umfassen Kapitalgesellschaften im
eigentlichen Wortsinn (AG, GmbH, KGaA) und
Personengesellschaften, bei denen weder eine natürliche Person noch
eine Personengesellschaft mit einem unbeschränkt haftenden
natürlichen Gesellschafter unbeschränkt haftender Gesellschafter ist
(z.B. GmbH & Co KG)


aber ist  die GmbH & Co KG eine bestimmten Personengesellschaft ?


wenn ja müsste die aussage richtig sein oder ? da bestimmten Personengesellschaften (GmbH und Co KG) zu den  Kapitalgesellschaften gehört ?
Bearbeitet: Elvandy100 - 27.08.2015 19:44:44
Hallo,

m.E. zählt die GmbH & Co.KG zu den Personengesellschaften, da es eine besondere Konstellation einer KG ist. Der Komplementär (Vollhafter) ist hier nur eine GmbH und keine natürliche Person. Das ändert aber nichts daran, dass es eine Personengesellschaft ist. jedoch kann man sagen es ist eine besondere Personengesellschaft.

Gruß, CP1
Hallo,

Elvandy, ließ mal §264a HGB durch, sollte eigentlich die Sache erklären.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Vielen dank für eure Antworten !

Ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden und würde sagen das die Aussage richtg ist.



Weil die GmbH und Co. KG keine natürliche Person als haftetem geselschafter hat. laut §264a HGB

mfg Elvandy
Bearbeitet: Elvandy100 - 29.08.2015 16:51:59
Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform und zählt zu den Personengesellschaften.

Rechtsgrundlagen sind folgende:

- §§ 705 ff. BGB > GdbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) = Mutter aller Personengesellschaften

- §§ 105 ff.  HGB > OHG

- §§ 161 ff. HGB > KG

- §§ 264 ff. HGB
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