Lieber EuGH, wer soll denn das verstehen?

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Lieber EuGH, wer soll denn das verstehen?
Liebe Freunde des Forums von Rechnungswesen-Portal.de,

zum 4. Advent gibt es heute mal eine kleine Denksportaufgabe. Der EuGH hat gestern zur Zulassung von Steuerberatungsgesellschaften aus dem EU-Ausland entschieden. Und zwar so:
Zitat
Art. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er es nicht zulässt, dass eine Regelung eines Mitgliedstaats, in der die Voraussetzungen für den Zugang zur Tätigkeit der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen festgelegt sind, die Dienstleistungsfreiheit einer Steuerberatungsgesellschaft beschränkt, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen ist, gegründet wurde und in diesem Mitgliedstaat, in dem die steuerberatende Tätigkeit nicht reglementiert ist, eine Steuererklärung für einen Leistungsempfänger im erstgenannten Mitgliedstaat erstellt und an die Finanzverwaltung dieses Mitgliedstaats übermittelt, ohne dass die Qualifikation, die diese Gesellschaft oder die natürlichen Personen, die für sie die Dienstleistung der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen erbringen, in anderen Mitgliedstaaten erworben haben, ihrem Wert entsprechend anerkannt und angemessen berücksichtigt wird.
Auflösung gibt es demnächst als News.

Viel Spaß
wvr
wieso beschäftigen wir uns eigentlich mit sowas anstatt einen anständigen beruf auszuüben  :denk:

Schöne erholsame Feiertage für alle und kommt gut in das nächste Jahr. Auch da werden wieder viele schöne Entscheidungen auf uns warten   :o
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Hmm ist schon kompliziert
Fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch in die Runde.
Auch guten Rutsch :-)   :wink1:

Ich lese daraus, das ein im Nachbarland EU ansässiger "Nicht Steuerberater" hier Steuerberaten dürfte (natürlich nur wenn er es in seinem Land auch darf)
Dies gilt um die EU Freiheit nicht zu beschränken. Das könnte natürlich interessante Konstruktionen hervorrufen , um hier  "Buchführung und Jahresabschluss" komplett als Dienstleistung anzubieten.

Mal schauen ob ich das so richtig gedeutet habe  :o

schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

derartige Gesetzestexte sollten verboten werden. Das Steuerrecht sollte m.E. so gestaltet sein, dass ein normaler Bürger dieses auch verstehen kann. Das scheint mir hier nicht gegeben.

Würde mich mal interessieren, wie der text entstanden ist  ...

Gruß, Buchi
Deutsche Sprache, schwere Sprache  8)
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