Liquidation Schlussrechnung + Verbindlichkeiten innerhalb einer Unternehmensgruppe

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Liquidation Schlussrechnung + Verbindlichkeiten innerhalb einer Unternehmensgruppe
Hallo,

ich überlege, wie mein Liquidationschlussbilanz bzw. Schlussrechnung in Bezug auf Verbindlichkeiten innerhalb einer Unternehmensgruppe (Konzern) aussehen soll.

Ein Unternehmen, die ich liquidieren soll, hat Verbindlichkeiten gegen anderer Gesellschaften aus der Unternehmensgruppe (über Verrechnungskonten). Die können nicht beglichen werden, weil kein Guthaben vorhanden ist und keine Kapitalanteile bis jetzt eingezahlt wurden.

Ein Tip, den ich bekommen habe ist, dass die anderen die Unternehmen die Forderungen bei sich ausbuchen werden.

Aber wie sieht dann die Liquidationsschlussbilanz bei mir aus? Soll ich die Verbindlichkeiten stehen lassen, weil die Verluste am Ende sowieso innerhalb des Konzernes verrechnet werden oder muss ich irgendwie auf die Bilanzsumme von 0,00 Euro kommen. Wenn ja, wie ??
Hallo

auch wenn die FRAGE veraltet ist, dennoch eine Antwort - auch für andere interessierte Leser

Eine Liquidationsbilanz zu machen heißt im Endeffekt nicht anderes, dass Alles
über einen längeren Zeitraum ohne eigentliche Geschäftsaktivität nur noch:
- AV verkauft werden soll
- UV verkauft werden soll
- Forderungen eingetrieben werden sollen
- Verbindlichkeiten bezahlt werden sollen
- Rückstellungen bezahlt werden sollen

Also im günstigsten Falle bleibt
Bank   100.000 und EK 100.000
in der Bilanz übrig, welches an die Gesellschafter ausgekehrt wird und die
Gesellschaft geschlossen wird!

Bzgl. der IC Verbindlichkeiten (wenn kein Geld zum begleichen da ist)
Du kannst im Einzelabschluss nicht einfach die Verbindlichkeit ausbuchen, nur weil
die "andere" Seite die Forderung abwertet. Rechtlich besteht die Verbindlichkeit noch!

1. Rangrücktritt prüfen
liegt das vor, ist die Verbindlichkeit ins EK umzubuchen (über die GuV)
= steuerfreier Sanierungsgewinn

2. Verzichtserklärung einfordern von der Gegenseite
liegt das vor, ist die Verbindlichkeit ins EK umzubuchen (über die GuV)
= steuerfreier Sanierungsgewinn

liegt 1. und 2. nicht vor, muss die Verbindlichkeit bis zum Löschen der Gesellschaft im HR
stehen bleiben!

Grüße
Patrick Jane
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