Lohn verbuchen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
[ geschlossen ] Lohn verbuchen
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie ich die U1 - Erstattung einer Krankenkasse verbuche???? Buche ich das auf das Konto "Verbindlichkeiten soz. Sicherheit" (so heißt das Konto wo wir die Beiträge zur KV verbuchen) aber auf der Habenseite???? :roll:  :oops:  :D

Danke euch jetzt schon für eure Hilfe.

ElyBely
Hallo ElyBely,

welcher Kontenrahmen?
bekommt ihr die Erstattung überwiesen oder wird sie mit den Beiträgen verrechnet?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

wenn du es auf das Bankkonto bekommst wird gegen Lohnaufwand gebucht.
Wenn nicht kann man den Erstattungsbeitrag direkt mit den Verbindlichkeiten  bei
der jeweiligen Krankenkasse selbst verrechnen.
Beste Grüße BiBu
Hallo,

die Erstattungsbeträge bekommen wir überwiesen und ich verbuche es bis jetzt immer auf die Verbindlichkeiten KV, auf die Habenseite.

ElyBely
Hallo ElyBely,

das mach man schnell rückgängig, den nun stimmen dein Vbk.-Kto. nicht mehr. Durch die Zahlung aufs Bankkonto bleibt nämlich die Vbk. gegenüber den KK in gleicher Höhe erhalten. Das verbuchen gegen das Vbk.-Kto. geht nur wenn die Erstattungen mit den Beiträgen verrechnet werden.

Bekommst du das Geld direkt aufs Kto. buchst du bei Geldeingang entweder direkt an Löhne/Gehälter oder z.b. beim SKR 03 ans Kto. 4150 Krankengeldzuschüsse. Die Verwendung des Kto.´s 4150 macht es in der Buchführung ein wenig transparenter, jedoch sind beide Varianten möglich.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo zusammen,

die U1-Erstattung stellt eine Einnahme für das Unternehmen und somit einen Ertag.

Also folgende Buchung: Bank an sonstige Ertäge

Ich kann doch nicht ernsthaft Bank an Lohn/Gehalt buchen. Das würde ja bedeuten das mein Aufwand für Löhne und Gehälter sinkt. Aber der Lohn oder das Gehalt sind doch an den Mitarbeiter ausgezahlt worden. Wenn ich das tuen würde, hätte ich falsche Statistiken für Lohn und Gehaltszahlungen oder falsche Lohn- und Gehaltsangaben für die monatliche Kostenrechnung.
Zitat
de Lang quote:
Hallo zusammen,

die U1-Erstattung stellt eine Einnahme für das Unternehmen und somit einen Ertag.

Das ist doch vollkommen unstrittig. Man kann auch so buchen, aber so tun als
ob es nur die eine Variante gibt ist schon krass.
Gerade im Zuge der Kostenrechnung bucht man aber gegen den Lohnaufwand.
Es erfolgt nämlich somit eine Egalisierung des vorweggenommenen Aufwandes.

[color=#0000BF]Die ausgeführten Überlegungen sollten als Anregungen und subjektive Einschätzungen
verstanden werden. Sie stellen in keinster Weise eine Handelsempfehlung dar. [/color]

Buchen kann am Ende jeder wie er will, ob nun richtig oder falsch.
Beste Grüße BiBu
Ob jeder buchen kann, wie er will, ich denke Finanzämter haben etwas gegen die Kategorie Buchführungs ala Freestyle.

Aber mal ernsthaft. Buchungen und wirtschaftliche Vorfälle sind einzeln zu bewerten. Außerdem gilt so etwas wie eine Verrechnungsverbot in den GoB's. Das Zahlen des Lohns/Gehalt ist ein einzelner zu bewertender Vorgang mit einer eigenen Buchung als Betriebsausgabe (Aufwand) und der Erhalt einer U1- Erstattung ist ein eigener Vorgang der eine Einnahme zur Folge hat und somit einen Ertrag.

Wenn ich direkt gegen Löhne buche im Haben stimmen meine Lohn/oder Gehaltssalden doch nicht mehr. Man könnte die Meinung haben, dass das Unternehmen weniger Lohnausgaben in dem Monat gehabt hat. Der Lohne ist aber so ausgezahlt worden ob mit Krankheitstagen oder ohne. Buche ich Löhne im Haben würde das bedeuten dem Mitarbeiter ist der Lohn/Gehalt gekürzt worden. Und mit Abstimmung des Lohnkontos des Mitarbeiters in der Personalbuchhaltung würde es auch nicht stimmen.

Seh nur ich den Fall so?
Ich glaube wir haben ein Verständigungsproblem. Es geht hierbei nicht
um das Konto Lohn oder Gehalt direkt.
Bei Geldeingang bucht man gegen Lohnaufwand (Erstattungsbetrag der einzelnen KK),
kommt es zu keiner Zahlung kann man direkt das Guthaben mit den einzelnen
Verbindlichkeiten gegenüber der jeweiligen KK verrechnen.
Dieser Vorgang ist vollkommen legitim und findet keinen Anstoß
seitens der Prüfer vom FA.
Beste Grüße BiBu
Hallo,

und also das Konto 4150 gibt es in unserem KP nicht, wie verbuche ich es jetzt?

ElyBely
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter Buchhaltung & Controlling (m/w/d)
Sie lieben Zahlen? Sie behalten auch bei komplexen Finanzthemen den Überblick und fühlen sich in der Welt von Bilanzen, Buchungen und Jahresabschlüssen zu Hause? Von der sorgfältigen Verbuchung einzelner Geschäftsvorfälle bis hin zur Mitwirkung an strategischen Finanzentscheidungen – Sie beeindru... Mehr Infos >>

(Junior) Projektmanager / Prozessmanager im Rechnungswesen (w/m/d)
Nutze deine Chance: Verstärke unser derzeit zweiköpfiges Team als Prozess- und Projektmanager (w/m/d) im Rechnungswesen. Eure gemeinsame Mission: Die abteilungsübergreifende Optimierung unserer Prozesslandschaft. Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter / Buchhalter (w/m/d), z. B. Betriebswirt, Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Zech-Unternehmens­gruppe­ wird von der Zech Management als zentralem Dienstleister bei ihrer Ent­wicklung unterstützt: Mit unseren über 450 Mitar­bei­terinnen und Mitar­beitern erbringen wir unterschied­liche Services - vom Rech­nungs­wesen über die IT bis zum Personalwesen. Mehr Infos >>

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Buchhaltung (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit
Für unsere Buchhaltungsabteilung suchen wir ab sofort einen engagierten Buchhalter (m/w/d), der unser Team verstärkt und einen wichtigen Beitrag zu einer präzisen Finanzbuchführung und einem reibungslosen Rechnungswesen leistet. Du arbeitest sorgfältig, verantwortungsbewusst und eigenstän... Mehr Infos >>

Bilanz-/Hauptbuchhalter (m/w/d)
Der Verkehr ist unsere Welt. Die Produkte und Systeme von SWARCO machen ihn sicherer, flüssiger und komfortabler. 5.500 MobilitätsexpertInnen arbeiten weltweit an den Verkehrslösungen für morgen und übermorgen. Zu besetzen ist eine Stelle als Bilanz‑​/Hauptbuchhalter (m/w/d) Mehr Infos >>

Stellvertretende Abteilungsleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Landesärztekammer Hessen. Wir sind die Rentenversicherung für hessische Ärztinnen und Ärzte und sichern in einem kapitalgedeckten Finanzierungssystem die Alters-, Ber... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kunden und Kundinnen verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stellen und machen damit Ei... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>